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USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

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    USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

    Hallo,

    ich habe aus 2010 noch eine jährliche Nachzahlung von USt (gem. §164 Abs. 2 AO) zu leisten.
    Nun will ich für meine USt-Erklärung 2015 ElsterFormular nutzen, finde aber nichts geeignetes, wo ich diesen Betrag eintragen kann.

    Gibt es hier etwas, das ich noch nicht gefunden habe oder soll ich den Betrag einfach ans Finanzamt so überweisen und in der USt-Erklärung nur meine "normalen" USt/VSt Angaben machen?

    Vielen Dank für einen Tipp.

    MfG

    #2
    AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

    Zitat von cschlege Beitrag anzeigen
    ich habe aus 2010 noch eine jährliche Nachzahlung von USt (gem. §164 Abs. 2 AO) zu leisten
    Wie ist das zu verstehen? Ich kann das nur so auffassen dass Du für 2010 einen Bescheid bekommen hast und einmalig etwas für 2010 nachzahlen musst.

    Aber dann hätte es ja mit 2015 nix zu tun

    Obwohl: wenn Du jetzt Umsatzsteuer 2010 bezahlst, dann kann die natürlich normalerweise in der EÜR für 2016 eingetragen werden.

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      #3
      AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

      Hallo Nelli

      Also ich bin kein Steuerexperte und habe mich sicher nicht korrekt ausgedrückt.

      Jedenfalls hatte ich 2015/2016 ein Haus gebaut, bei dem eine Einliegerwohnung (ELW) ab 2016 an ein Unternehmen vermietet wurde.
      Auf die Mieteinnahmen wurde USt entrichtet und abgeführt, dafür bekam ich die VSt der auf die ELW angefallenen Herstellungskosten vom Finanzamt erstattet.
      2010 endete diese Vermietung. Allerdings gilt bei diesem Konstrukt, dass man mindestens 10 Jahre lang danach USt-pflichtig vermietet und somit musste ich für die Jahre danach anteilig den zuviel zurückerstatteten VSt-Betrag in Form von USt wieder zurückzahlen.

      So weit erst mal verständlich? ;-)

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        #4
        AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

        Eine Vermietung bei einem 2015/2016 gebautem Haus kann nicht 2010 enden! Du solltest schon die richtigen Werte einsetzen, sonst verwirrt das nur!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

          Hallo Charlie,

          sorry, hast Recht. Mir schwirrt der Kopf vor lauter Zahlen (sitze den ganzen Nachmittag schon an meiner Steuererklärung 2015...)
          Das Haus wurde natürlich in 2005 gebaut und in 2006 fertiggestellt!
          Somit endet die 10-Jahres-Frist in 2016.

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            #6
            AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

            Ach so, die Vorsteuerberichtigung, die ist ab Zeile 85.

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              #7
              AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

              Danke, habe es jetzt mal in die Zeile 88 eingetragen und schicke noch eine Mail an das FA hinterher...
              MfG

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                #8
                AW: USt-Nachzahlungen (§164 Abs. 2 AO) in USt-Erklärung mit ElsterFormular?

                Grundstücke sind eigentlich in Zeile 86 ...

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