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Rausgabe von persönlichen Daten...?

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    Rausgabe von persönlichen Daten...?

    Der Erzeuger meines Sohnes rief mich heute an und forderte mich auf Ihm die Steuer ID, Name der Familienkasse und die Kindergeld Nummer von meinem Sohn an ihn weiter zu geben. Na einigem rumgedruckse auf meine Frage wofür er das brauch meinte er für die Steuererklärung. Da in solchen Dingen nie etwas gutes von Ihm kam und er auch in den letzten 6 Jahren nicht einmal danach gefragt hat, ist meine Frage jetzt ob ein nicht ehelicher Vater für sein nicht im Haushalt lebendes Kind solche Angaben in der Steuererklärung braucht? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    #2
    AW: Rausgabe von persönlichen Daten...?

    Hallo,

    JA

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Rausgabe von persönlichen Daten...?

      Danke,
      Durch schlechte Erfahrungen bin ziemlich skeptisch vor allem wenn man 1 1/2 jahre nichts von Ihm gehört hat.

      Kommentar


        #4
        AW: Rausgabe von persönlichen Daten...?

        ... ist meine Frage jetzt ob ein nicht ehelicher Vater für sein nicht im Haushalt lebendes Kind solche Angaben in der Steuererklärung braucht?
        Durch schlechte Erfahrungen bin ziemlich skeptisch vor allem wenn man 1 1/2 jahre nichts von Ihm gehört hat.
        Wenn und solange er seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind erfüllt, hat er Anspruch auf diese Daten, selbst wenn er sich sonst rar macht und den persönlichen Umgang vernachlässigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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