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Umsatzsteuererklärung mit Anlage UR

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    Umsatzsteuererklärung mit Anlage UR

    Hallo zusammen,

    wir müssten erstmal eine Umsatzsteuererklärung für 2015 abgeben (mit den Voranmeldungen sind wir soweit zurecht gekommen). Und hier hätten wir folgende Frage:
    Wir kaufen (u.a.) umsatzsteuerfrei im EU Ausland ein (Verkauf dann mit den hier aktuell gültigen MwSt. Sätzen).

    Wo (Zeile) müssen wir diese Beträge (netto) in der Anlage UR eintragen? Ich wäre von Zeile 7 ausgegangen, aber die Erklärungen hier für mich nicht eindeutig....

    Im Voraus herzlichen Dank.

    Freundliche Grüße
    Alwin Büchner

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung mit Anlage UR

    Nein, Zeile 7 sind steuerfreie Erwerbe. Steuerpflichtige gehören in Zeile 9.
    (Lass Dich nicht dadurch verwirren dass der Erwerb im Ausland steuerfrei ist!)

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung mit Anlage UR

      Genau, dass hat mich verwirrt. D.h. ich trage hier den Umsatz mit Waren ein, der in D normalerweise mit 19% zu versteuern wäre? Wenn ich dann z.B. TEE einkaufen würde, müsste ich den in der Zeile mit den 7% eintragen....

      Damit komme ich aber auf eine Steuerschuld am Ende der Anlage. D.h. ich muss noch irgendwo nochmals den gleichen Betrag eingeben, damit am Ende NULL herauskommt. In welcher Zeile ist das?

      Letztlich muss das ja steuerfrei bleiben/sein, und nicht in einer Steuerschuld enden - oder?

      Freundliche Grüße
      Alwin Büchner

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung mit Anlage UR

        Die entsprechende Vorsteuer ist in Zeile 63 der Erklärung einzutragen.

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