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Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

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    Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

    Hallo,

    für meine Steuererklärung 2014 habe ich einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen. In 2015 werde ich auch Verluste haben. Die Verluste aus beiden Jahren möchte ich 2016 geltend machen.

    Meine Frage bezieht sich darauf, welche Felder ich in der Steuererklärung 2015 ankreuzen muss. Wenn ich es richtig sehe, dann sind 3 Felder im Mantelbogen von Relevanz:

    Feld 2: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (muss ich hier ein Kreuz setzen?)
    Feld 80: Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt für (muss ich hier ein Kreuz setzen? bin ledig)
    Feld 81: Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2014 (hier muss ich 0 eintragen, richtig?)

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

    Ja, so ist es korrekt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

      Super, vielen Dank für die Antwort!
      Kurze Anschlussfrage: In der nächsten Einkommenssteuererklärung 2016 (positive Einkünfte / keine Verluste) kreuze ich Feld 2 nicht an, sondern gebe eine reguläre Einkommenssteuererklärung ab und fülle nur Feld 80 und 81 aus? Oder sollte ich auch 2016 das Kreuz in Feld 2 setzen, wenn zu erwarten ist, dass die Verluste aus 2014 und 2015 nicht vollständig in 2016 verrechnet werden können und evtl. ein Verlust "übrig bleibt"?
      Verstehe die Bedeutung bei Feld 2 leider nicht ganz.

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        #4
        AW: Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

        Zitat von Moebius Beitrag anzeigen
        Kurze Anschlußfrage: In der nächsten Einkommensteuererklärung 2016 (positive Einkünfte / keine Verluste) kreuze ich Feld 2 nicht an, sondern gebe eine reguläre Einkommensteuererklärung ab und fülle nur Feld 80 und 81 aus? Oder sollte ich auch 2016 das Kreuz in Feld 2 setzen, wenn zu erwarten ist, daß die Verluste aus 2014 und 2015 nicht vollständig in 2016 verrechnet werden können und evtl. ein Verlust "übrig bleibt"?
        Verstehe die Bedeutung bei Feld 2 leider nicht ganz.
        Ankreuzen oder nicht ankreuzen - das ist nicht das Problem. Das Finanzamt nimmt den festgestellten Verlust aus dem Vorjahr und verrechnet ihn mit den positiven Einkünften des aktuellen Jahres. Da wird automatisch der verbleibende Verlustvortrag für das Folgejahr festgestellt. Auch wenn kein Kreuz in Zeile 2 gesetzt wurde.

        Die Begrenzung des Verlustrücktrages aus 2015 nach 2014 auf Null ist nicht notwendig, da aufgrund des Verlustes in 2014 gar kein Rücktrag erfolgen kann. Aber eine Null eintragen ist natürlich nicht falsch.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

          Perfekt. Vielen Dank.

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: welche Felder ankreuzen?

            Ob für 2016 etwas übrig bleibt, kannst du selbst problemlos berechnen und zwar mit dem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung.

            Den angesammelten Verlustvortrag trägst du dort in Zeile 4 ein.

            Diese Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in ElsterFormular und werden nicht an das Finanzamt übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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