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Pflichtteilsergänzungsanspruch

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    Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Hallo,

    mir wurde im Jahr 2015 ein Teil meines Pflichtteilergänzungsanspruches ausgezahlt (weitere Teile muss ich vor Gericht erstreiten).

    Muss ich den in der Einkommenssteuererklärung angeben und wenn ja, wo?

    Ich hatte außerdem durch diese Sache Rechtsanwaltskosten. Kann ich diese auch als außergewöhnliche Belastung angeben (bin seit 2012 krankheitsbedingt ohne Arbeit und hatte bis vor Kurzem keinen Anspruch auf ALGII, habe also von dem Erbe gelebt)?

    Vorab Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

    Steuerberatung dagegen darf hier nicht erfolgen.

    Steuerberatung gibt's nur beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Pflichtteilsergänzungsanspruch

      Nein und Nein :-)

      Geerbtes Vermögen unterliegt nicht der Einkommensteuer sondern nur ggf. der Erbschaftssteuer. Nur die Erträge aus dem geerbten vermögen unterliegt der Est (z.B. Zinsen, Dividenden, Miete aus einem gerbten Haus).

      Prozesskosten sind seit 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Davon ab, wer keine Steuern zu bezahlen hat, kann auch keine agB ansetzen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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