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Anlage KAP 2015 - Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung Sparer-Pauschbetrag

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    Anlage KAP 2015 - Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung Sparer-Pauschbetrag

    Hallo,

    Ich habe zwei Freibeträge:
    1) Bausparkasse 400 €.
    2) Hausbank 300 €.
    3) Kreditbank 0 €

    Guthabenzinsen/Kapitalertragssteuer/Solidaritätszuschlag:
    1) Bausparkasse: Guthabenzinsen von insgesamt 493,28 €
    also 93,28 € über meinem Freibetrag. Daher wurden mir 23,32 € Kapitalertragssteuer und 1,28 € Solidaritätszuschlag abgezogen.
    2) Hausbank: 18,89 € Guthabenzins erhalten.
    3) Kreditbank: Unter 5 € Guthabenzins und dementsprechend wenig Kapitalertragssteuer.


    Was muss ich nun wie in Analge KAP eintragen? Und muss ich irgendwas davon irgendwie nachweisen? (Belege mit einreichen?)
    Ich würde es nun so "irgendwie" ausfüllen:

    Zeile 5) "X" Ich beantrage eine Überprüfung des STeuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge [ist klar]
    Zeile 7) 93,28 € [Kapitalertrag "ohne Freibetrag"] oder muss ich hier 493,28 € angeben. Oder 493,28€ als korrigiert und 400 € als nicht korrigiert. ???
    Zeile 12) 400 € [Freibetrag bei der Bausparkasse]
    Zeile 13) 18,89 € [Guthabenzins Hausbank]



    Vielen Dank im voraus für Tipps, Antworten etc.

    #2
    AW: Anlage KAP 2015 - Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung Sparer-Pauschbetr

    Am einfachsten ist es, die Bruttosumme aller Kapitalerträge in Zeile 7 zu erklären und in Zeile 12 den tatsächlich beanspruchten Sparerpauschbetrag (400,00 + 18,89 = 418,00) einzutragen.

    Es geht natürlich auch anders. Du lässt die Erträge bei der Hausbank in Zeile 7 weg und schreibst die 18,00 € in Zeile 13 und in Zeile 12 nur die 400,00 €.

    Manche Leute kommen damit allerdings nicht zurecht:

    https://www.elster.de/anwenderforum/...182#post213182

    Nachtrag: Du musst die Steuerbescheinigungen der Banken im Original vorlegen, bei Variante 2 jedoch die der Hausbank nicht!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.05.2016, 23:31.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP 2015 - Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung Sparer-Pauschbetr

      Hallo,

      >>>Zeile 7) 93,28 € [Kapitalertrag "ohne Freibetrag"] oder muss ich hier 493,28 € angeben. Oder 493,28€ als korrigiert und 400 € als nicht korrigiert. ???

      Dort müssen die 493 Euro hin (so wie es auch auf der Steuerbescheinigung steht). Korrigieren brauchst du nichts, das ist für andere - kompliziertere - Fälle.

      Und du hast die Steuern auf der 2. Seite vergessen, die musst du natürlich auch eintragen.

      Ansonsten ist alles richtig.

      Wenn du von der Kreditbank auch eine Steuerbescheinigung vorliegen hast, dann würde ich das auch mit angeben (also dann addieren). Ist zwar nur gut ein Euro, aber warum nicht?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP 2015 - Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung Sparer-Pauschbetr

        Super. Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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