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Werbungskosten - Anlage N

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    Werbungskosten - Anlage N

    Hallo liebe Community,

    erstmal eine kleine Einleitung.
    Ich arbeite im öffentlichen Dienst und fahre auch mit dem Auto zur Arbeit.
    Meine Tätigkeit verlangt in unregelmäßigen Abstränden auch das Wahrnehmen von Dienstreisen, welche vom Arbeitgeber komplett übernommen weren.
    Diese trete ich meist von zuhause an und beende diese auch am Wohnort.
    Des Weiteren habe ich die möglichkeit angesammelte Überstunden in freie Tage "umzuwandeln" ohne das dafür die Beanspruchung meines Jahresurlaubs nötig wäre.

    Zu meiner Frage:

    In Zeilennummer 35 steht "aufgesucht an Tagen".
    Bedeutet dies, dass nur die Anzahl der Tage dort eingetragen werden muss, an denen ich tatsächlich in der Dienststätte war und nicht auf Dienstreisen, bzw. mir freie Tage (kein Urlaub) genommen habe?

    Nach meinem Gefühl muss ich genau diesen Wert eintragen, jedoch verstehe ich nicht dann das "Zusammenspiel" mit Zeilennummer 31 "Urlaubs- und Krankheitstage".
    Weswegen muss im Steuerjahr genommener Urlaub und der krankheitsbedingte Ausfall auch eingetragen werden, wo man ja eh nur für die Werbungskosten die Tage ausschlaggebend sind an denen man die Dienststätte aufgesucht hat?


    Vielen Dank im Voraus!!!

    VG bluedive

    #2
    AW: Werbungskosten - Anlage N

    Hallo,

    ~~~Bedeutet dies, dass nur die Anzahl der Tage dort eingetragen werden muss, an denen ich tatsächlich in der Dienststätte war

    so ist es.

    ~~~jedoch verstehe ich nicht dann das "Zusammenspiel" mit Zeilennummer 31 "Urlaubs- und Krankheitstage".

    die Angaben sollten in etwa plausibel mit den angegebenen Arbeitstagen sein.
    (50 Tage krank und 30 Tage Urlaub würden nicht zu 260 Arbeitstagen und 5-Tage-Woche passen)
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Werbungskosten - Anlage N

      Hallo,

      danke erstmal für die Antwort!
      Die Sache bei mir ist, dass "aufgesucht an Tagen" ungleich Arbeitstage ist, da ich bei den Dienstreisen ja auch gearbeitet habe - nur sind mir halt keine Kosten entstanden, da diese vom Arbeitgeber getragen wurden.

      Angenommen, ich hätte in der Anzahl mehr Dienstreisen als Arbeitstage vor Ort, dann würden 30 Tage Urlaub (Zeilennummer 31) unplausibel erscheinen oder?

      VG,
      bluedive

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        #4
        AW: Werbungskosten - Anlage N

        Angenommen, ich hätte in der Anzahl mehr Dienstreisen als Arbeitstage vor Ort, dann würden 30 Tage Urlaub (Zeilennummer 31) unplausibel erscheinen oder?
        Wenn du 30 Tage Urlaub hast, was soll daran nicht plausibel sein?

        Wenn du wegen vieler ganztägiger Dienstreisen bei der Entfernungspauschale nur auf 120 Tage jährlich kommst, dann musst du dich dafür doch nicht rechtfertigen.
        Deine Dienstreisetage werden nicht abgefragt, es sei denn, du hast einen Eintrag unter Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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