Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Private Berufsunfähigkeitsrente, Krankengeld und nachträglich gewährte Rente

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Private Berufsunfähigkeitsrente, Krankengeld und nachträglich gewährte Rente

    Hallo!

    1) Ich habe die in 2015 erhaltene private Berufsunfähigkeitsrente unter "Weitere Leibrenten" eingetragen! Ist das so richtig?

    2) Im Jahr 2015 bekam ich Krankengeld, im Januar 2016 wurde rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente (ab 01.03.2015) gewährt und mit der Krankenkasse verrechnet!
    Ich habe jetzt nur das Krankengeld angegeben, da ja der Rentenbescheid und die nachträgliche rückwirkende Verrechnung ja erst in 2016 erfolgte!
    Das würde ich dann bei der Steuer für 2016 angeben! Ist das so richtig?

    3) Frage zur Versteuerung: Werden die Beträge von z.B. Krankengeld, priv. BU-Rente, Erwerbsminderungsrente, Abfindung Arbeitsgeber usw. in einen Topf geworfen und dann versteuert...oder jedes für sich?

    Danke für Antworten...

    #2
    AW: Private Berufsunfähigkeitsrente, Krankengeld und nachträglich gewährte Rente

    1) Ich habe die in 2015 erhaltene private Berufsunfähigkeitsrente unter "Weitere Leibrenten" eingetragen! Ist das so richtig?
    zu 1: Dazu muss dir dein Anbieter eine Leistungsmitteilung geschickt haben, aus der ersichtlich ist, wo die in der Anlage R einzutragen ist.

    zu 2: JA, das ist wohl richtig! Da musst du dann Nachzahlungen für frühere Jahre erklären.

    zu 3: NEIN, es wird nicht alles in einen Topf geworfen! Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Erwerbsminderungsrenten sind Leibrenten, da bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei.
    Arbeitgeberabfindungen sind Arbeitslohn, ggf. für mehrere Jahre.

    Erst am Schluss gibt es dann einen Gesamtbetrag der (steuerpflichtigen) Einkünfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X