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Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

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    Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

    Ich habe eine Steuerschätzung erhalten,
    und das Geld überwiesen,
    dann die richtige Steuererklärung abgegeben
    und das Geld zurück erhalten.

    Wo trage ich diese rückerhalteten Summe in der Steuererklärung ein?
    Zeile 17 ?


    Oder kann ich das auch weg lassen?
    denn ich hab es nicht aufgeführt, als ich das Geld gezahlt hab.
    also als Ausgaben in 2013 taucht es nicht auf .


    LG
    Heidi

    #2
    AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

    Hallo,

    verstehe ich dich richtig?
    Du möchtest deine Einkommensteuer absetzen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

      Ich hab keine Einnahmen wegen Zweitstudium,
      nur Verlustvortrag,
      und diese SUmme ist das einzige puls auf der Rechnung,
      ich frage mich bei der Ein-Ü Rechnung wo ich das eintrage.

      Oder ob es weg lassen kann weil ich sie letzte Jahr nicht als Aausgabe eingetragen habe.

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        #4
        AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

        ich habe wegen einer Steuerschätzung zur Umsatzsteuer Geld an das Finanzamt überwiesen
        und wieder rücküberwiesen erhalten als ich die richtige Steuer dann abgegeben habe,
        das wohl wohl alles in dem Jahr zu dem ich jetzt die Steuer mache

        insofern kann ich da jetzt beide Werte angeben.


        so

        die Frage ist jetzt wo trage ich diese Werte ein?

        die überwiesen in Zeile 49 der EüR??
        und das erhaltene in Zeile 17 eingetragen???

        ist das richtig ???

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

          Hallo heididi,

          wenn du eine EÜR abgeben willst, hast du doch sicherlich ein Gewerbe angemeldet und in die EÜR gehört nur das, was als Einnahme oder Ausgabe deinem Gewerbe zuzuordnen ist.

          Alles was mit deinem Studium zusammenhängt hat in deiner EÜR nichts verloren.
          Hast du mal die SuFu benutzt mit Stichwort Zweitstudium oder Verlustvortrag, dann sollten viele deiner Fragen, die du vielleicht noch im Kopf hast beantwortet sein.

          Tschüß

          P.S. Beitrag wurde geschrieben bevor dein neuer Beitrag von 12:02 Uhr erschien.
          Zuletzt geändert von holzgoe; 07.06.2016, 12:07. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

            Nun wie ist es ZB mit der Kamera, die benutzte ich sowohl im Zweitstudium
            als auch beruflich (nur gerade nicht sehr viel weil ich studiere)
            das ist so mit jeder Anschaffung ich kann alles sowlohl hier als auch dort benutzen...

            trage ich ich sie als halbe Ausgabe in der Bildhauerei und als halbe Ausgabe beim Studium ein?
            dann mache ich noch ein zweites Schulfach Ethik Glück,
            braucht das auch eine Eigenen Liste?
            Ich werde doch verrückt.


            Ich hab mir gedacht ich lasse die Bildhauerei als Hauptberuf laufen und
            das Studium als Weiterbildung ??

            und mache alles in eins.
            Geht das nicht auch?

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              #7
              AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

              Hallo,

              Berufs-Ausbildungsberatung gibt es bei deinem Arbeitsamt

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

                Hallo heididi,

                wer sich selbstständig macht sollte entweder ein Existenzgründerseminar besuchen, um etwas Grundwissen zu haben oder bei deinem zuständigen Finanzamt gibt es sicherlich auch so etwas wie einen Ansprechpartner für Existenzgründer oder sich an einen Steuerberater wenden.

                Steuerberatung kann dieses Anwenderforum nicht und darf es auch nicht leisten.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

                  Danke für die schnelle Antwort,
                  aber die Bildhauerei läuft schon seid mehreren Jahren,
                  also was soll der Wink mit dem Zaun pfahl?

                  Nur ist schon 2 Jahre her seid ich die letzte Steuer gemacht hab.

                  das Studium ist neu, an der Stelle.

                  Aber danke für die Antworten.

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                    #10
                    AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

                    Der Fehler, steuerliches Fachwissen NICHT zu erwerben, wurde also schon vor mehreren Jahren begangen. Offensichtlich ist die Bildhauerei bisher auch eine so brotlose Kunst gewesen, dass die Einnahmen nicht zum Steuerberater gereicht haben. Zu selbigem wurde hier ausdrücklich geraten. Wie man sieht, aus gutem Grund, Steuererklärungen sind jährlich (inzwischen elektronisch) an das Finanzamt zu übermitteln.

                    In diesem Forum geht es um Probleme mit den elektronischen Verfahren rund um die Steuererklärung. Sollte dazu nichts (mehr) kommen, ist dieser Thread zu.

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                      #11
                      AW: Steuerschätzung rücküberweisung wo eintragen?

                      Hallo,

                      Zitat V.Liersee: Offensichtlich ist die Bildhauerei bisher auch eine so brotlose Kunst gewesen,

                      Ein kleiner Trost. Nicht jeder ist ein Michelangelo

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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