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Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

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    Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

    Hi Leute,

    ich bin Freelancer (Programmierer Web) und hätte eine Frage, bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.

    Kurz gesagt: Kann man laufende Stromkosten steuerlich in Deutschland als Betriebsausgaben geltend machen?
    Ich zahle die Betriebskosten meiner Wohnung monatlich; ich habe mir ein etwa 30m2 großes Arbeitszimmer eingerichtet (räumluch abgetrennt komplett), das wohl vor allem relevant wäre.

    Kenne die Regelungen in Österreich aber wohne nun bald in Deutschland.

    Wäre für Infos dankbar und idealerweise für Tipps wie ich bei der Steuererklärung am besten vorgehen muss!

    P.S.: Würde ja meinen Steuerberater fragen, aktuell aber kein Budget dafür. Hoffe das is hier okay. LG

    #2
    AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

    Würde ja meinen Steuerberater fragen, aktuell aber kein Budget dafür. Hoffe das is hier okay.
    Das ist natürlich nicht okay, denn Steuerberatung ist in Deutschland nur den dafür zugelassenen Personen und Institutionen erlaubt!

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html

    Du findest aber im Internet genug Material zu deiner Fragestellung. Wenn das Arbeitszimmer in der Wohnung ist, suchst du am besten unter häusliches Arbeitszimmer
    Für Stromkosten gelten die gleichen Regeln wie für andere Nebenkosten, wie z. B. Heizung usw. auch. Da wird sachgerecht aufgeteilt. Einen eigenen Stromzähler für das Büro wirst du ja nicht haben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

      Klar sinds Betriebskosten und somit absetzbar, Details zu dem Thema siehe hier.

      Problem liegt, wie Charlie24 schon erwähnt hat, in der Anteiligkeit; die Kosten müssen auch für Strom korrekt in betrieblich und privat aufgeteilt werden.

      Es gibt nun, nur so als Spoiler, ne einfache Möglichkeit, das zu machen, aber das fragst du nun besser wirklich nen Steuerberater

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist natürlich nicht okay, denn Steuerberatung ist in Deutschland nur den dafür zugelassenen Personen und Institutionen erlaubt!
      Ich denke, das wird er schon wissen auf Grund der Fragestellung. Was ja dennoch kein Problem ist, ist die Beantwortung bzw. Einschätzungen von Fragen zur Rechtslage.

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        #4
        Werbung Stromanbieterwechsel

        Das geht so leider nicht.

        Bearbeitet von Charlie24: Werbung entfernt!

        Wird auch nicht besser mit den Stromkosten.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2018, 11:37.

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          #5
          AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

          Und was hat das jetzt mit Elster zu tun ? Um das mal vorsichtig ausdrucken ist das sehr knapp an Spam ...


          Nachträgliche Ergänzung: Der vorangegangene Post wurde wegen Spam(verdacht) gelöscht, was so nicht mehr direkt erkennbar ist. Mein Beitrag bezog sich daher NICHT auf den jetzt als vermeintlichen direkten Vorpost sichtbaren Beitrag von Binogo !
          Zuletzt geändert von Picard777; 12.02.2018, 10:54.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Und was hat das jetzt mit Elster zu tun ? Um das mal vorsichtig ausdrucken ist das sehr knapp an Spam ...
            Meines Erachtens war das eindeutig unzulässige Werbung und deshalb habe ich den Beitrag zunächst entfernt, anschließend editiert und zuletzt wieder eingefügt.

            Anders funktioniert es leider nicht!
            Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2018, 12:45.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

              *Offtopic an*
              Hallo,
              wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich jetzt denken, dass Picard777 selbst in seinem Beitrag noch mehr stehen hatte - nämlich diese "unzulässige Werbung". Der eigentliche Spam-Beitrag kam aber von jemand anderem - der jetzt hier nicht mehr zusehen ist.

              @Charlie24: Bei solchen Spammern ist es meiner Meinung nach besser, man editiert den Beitrag und schreib *Spam gelöscht* oder ähnliches rein. Dann können andere auch nachvollziehen, worauf sich der Beitrag von Picard777 bezogen hat.

              *Offtopic aus*

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                #8
                AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

                Habe meinen Beitrag ergänzt, dadurch wird es vielleicht etwas klarer für spätere Lesegenerationen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Stgromkosten als Freelancer reinnehmen?

                  @Charlie24: Bei solchen Spammern ist es meiner Meinung nach besser, man editiert den Beitrag und schreib *Spam gelöscht* oder ähnliches rein
                  Vorausgesetzt, man hat umfassende Befugnisse zum Ändern fremder Beiträge! Die habe ich aber nicht. Um einen Beitrag bearbeiten zu können, muss ich diesen zunächst in einen anderen Bereich des Forums verschieben,

                  dort bearbeiten und dann wieder zurück verschieben. Alles etwas umständlich!

                  Ergänzung:
                  Ich habe das aber jetzt mal so gemacht!
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2018, 12:43.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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