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Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

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    Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

    Ich habe meinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgelöst und verbliebene Restflächen verpachtet.
    In welchem Formular müssen die Pachterträge deklariert werden ?

    #2
    Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

    Ich haben meinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgelöst. Wo deklariere ich die Pachteinnahmen für die verbliebenen Restflächen ?

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      #3
      AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

      Habs zusammengeführt wegen Doppelposting.

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        #4
        AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

        Zitat von CCh Beitrag anzeigen
        Ich haben meinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgelöst. Wo deklariere ich die Pachteinnahmen für die verbliebenen Restflächen ?
        Hallo,

        in der Anlage L ab Seite 2 mit Angaben beginnen.
        Ab Zeile 36 Verpachtungen und weitere Pächter (insgesamt 50) durch Schaltfläche Hinzufügen.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

          Ich habe meinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgelöst und verbliebene Restflächen verpachtet.
          In welcher Anlage solche Pachteinnahmen zu erklären sind, hängt davon ab, ob formell eine Betriebsaufgabe erklärt wurde und die verbleibenden Restflächen dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen wurden.

          Das nur als Hinweis zum Beitrag von @Basteltyp!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

            Danke für die Hinweise.
            Zur Ergänzung: Die Betriebsaufgabe ich erklärt und die verbliebenen Flächen sind ins Privatvermögen übergegangen.
            Damit kommt die Einkunftsart Landwirtschaft eigentlich nicht mehr in Betracht, oder ?

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              #7
              AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

              Zitat von CCh Beitrag anzeigen
              Danke für die Hinweise.
              Zur Ergänzung: Die Betriebsaufgabe ich erklärt und die verbliebenen Flächen sind ins Privatvermögen übergegangen.
              Damit kommt die Einkunftsart Landwirtschaft eigentlich nicht mehr in Betracht, oder ?
              Kläre das mit mit einem Steuerberater. Die verbleibenden Flächen werden ja irgendwie "genutzt".
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

                Ich erkläre meine Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in Zeile 32 der Anlage V.

                Bitte die anteiligen Grundsteuern nicht in Zeile 46 eintragen, sondern vorher abziehen und nur die Nettoeinnahmen eintragen, sonst motzt ElsterFormular und will weitere Angaben, die aber Unsinn sind.

                Eine Steuerberatung dafür erscheint mir jetzt etwas übertrieben, das ganze fällt dann doch mehr unter Ausfüllhilfe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich erkläre meine Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in Zeile 32 der Anlage V.

                  Eine Steuerberatung dafür erscheint mir jetzt etwas übertrieben, das ganze fällt dann doch mehr unter Ausfüllhilfe.
                  und wenn die Flächen nicht mehr verpachtet werden?
                  Hätte, würde, Fahrradkette..
                  Spekulatius gibts zu Weihnachten.

                  und Betriebs- oder Teilbetriebsaufgabe ist kein Elster-Problem. Mehr willl ich nicht schreiben.
                  Zuletzt geändert von stiller; 19.06.2016, 21:22.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

                    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                    und wenn die Flächen nicht mehr verpachtet werden?
                    Hätte, würde, Fahrradkette..
                    Spekulatius gibts zu Weihnachten.

                    und Betriebs- oder Teilbetriebsaufgabe ist kein Elster-Problem. Mehr willl ich nicht schreiben.
                    Die Sinnhaftigkeit deiner Antwort erschließt sich mir auch bei wohlwollender Betrachtung nicht.
                    Der Fragesteller hat sich zur Rechtslage nach der Betriebsaufgabe eindeutig geäußert

                    Vielleicht sollte man bei Themen, zu denen man keine praktische Erfahrung hat, auf Antworten verzichten und einfach still bleiben?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

                      Thread mangels Elsterbezug geschlossen.

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