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Anlage AV - Berechnung

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    Anlage AV - Berechnung

    Hallo,

    hatte versehentlich eine Riestervorsorge in die Anlage N eingetragen (und eingereicht). Wenn ich den Betrag entferne wird weniger Rückzahlung berechnet. Soweit nachvollziehbar.
    Trage ich diesen Wert nun aber in die Anlage AV ein, so wird der Betrag nicht berücksichtigt, die Rückzahlung erhöht sich nicht. Woran kann das liegen?

    Ausgefüllt habe ich:
    Sozialversicherungsnummer
    Mitgliedsnr. (was auch immer das sein soll, beim Versicherungsbescheid habe ich hier einfach die Anbieternr. mit führender Null eingetragen (weil es 11-stellig sein muss))
    7
    8
    9 -> nein
    11 -> Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung
    Rest "0"
    21 -> 2 Kinder nach 2007

    Gruß Daniel

    #2
    AW: Anlage AV - Berechnung

    Hallo,

    Zitat: hatte versehentlich eine Riestervorsorge in die Anlage N eingetragen (und eingereicht).

    Wie geht das?

    Zitat:Mitgliedsnr. (was auch immer das sein soll, ) steht doch dort

    Zitat: Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung Kann sein Am besten entnimmst du den Beitrag deiner SV.Bescheinigung ABER vom VORJAHR steht dort Also für 2015 die Beiträge von 2014.

    Zitat : beim Versicherungsbescheid habe ich hier einfach die Anbieternr. mit führender Null eingetragen (weil es 11-stellig sein muss))
    Was ist das denn? Danach wird doch gar nicht gefragt.
    Ich habe mir deine anderen Posts angeschaut. Du weisst nicht was du machst.
    Ich empfehle dir dringend8wenigstens für das erste Mal) Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
    KRAUT und RÜBEN

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV - Berechnung

      Es findet eine Günstigerprüfung zum Zulagenanspruch statt. Den Sonderausgabenabzug gibt es nur, wenn der Steuervorteil höher als der Zulagenanspruch ist.

      Das sollte aber eigentlich bei Vertragsabschluss erklärt worden sein.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV - Berechnung

        Eine Mitgliedsnummer, natürlich ... Welche? Meine? Wenn ja wo ist die aufgeführt? Vom Versicherer? Warum steht die nicht auf dem Bescheid? Äußerst hilfreich ...

        Wie das geht? Man tippe auf der Tastatur den Wert im Formular der Anlage N ein der eigentlich für ein anderes Formular bestimmt ist? Frage beantwortet?

        Ich habe noch nie eine Sozialversicherungsbescheinigung bekommen, also kann ich da auch nichts benutzen.

        Und ich habe bisher IMMER eine korrekte Steuererklärung eingereicht, da immer manuell. Jetzt zum ersten mal mit dem Elsterformular, und deshalb soll ich mir jetzt einen Steuerberater nehmen?

        Die Riestergeschichte ist dieses Jahr zum ersten Mal, und natürlich sollte man dort Geld zurückbekommen.


        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Zitat: hatte versehentlich eine Riestervorsorge in die Anlage N eingetragen (und eingereicht).

        Wie geht das?

        Zitat:Mitgliedsnr. (was auch immer das sein soll, ) steht doch dort

        Zitat: Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung Kann sein Am besten entnimmst du den Beitrag deiner SV.Bescheinigung ABER vom VORJAHR steht dort Also für 2015 die Beiträge von 2014.

        Zitat : beim Versicherungsbescheid habe ich hier einfach die Anbieternr. mit führender Null eingetragen (weil es 11-stellig sein muss))
        Was ist das denn? Danach wird doch gar nicht gefragt.
        Ich habe mir deine anderen Posts angeschaut. Du weisst nicht was du machst.
        Ich empfehle dir dringend8wenigstens für das erste Mal) Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
        KRAUT und RÜBEN

        Gruß FIGUL
        - - - Aktualisiert - - -

        Sagt mir nix, Aussage war dass es Geld zurück gibt. Genauso wie ich bei meiner Rüruprente (Anlage N) auch Geld zurück bekomme. Bei Rürup berechnet mir das Formular das auch.

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Es findet eine Günstigerprüfung zum Zulagenanspruch statt. Den Sonderausgabenabzug gibt es nur, wenn der Steuervorteil höher als der Zulagenanspruch ist.

        Das sollte aber eigentlich bei Vertragsabschluss erklärt worden sein.
        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Ich habe mir deine anderen Posts angeschaut. Du weisst nicht was du machst.
        Ich empfehle dir dringend8wenigstens für das erste Mal) Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
        KRAUT und RÜBEN

        Gruß FIGUL
        Kraut und Rüben weil man eine Sache vergessen hat, die man auf den manuellen Bescheiden auch nicht angeben muss. Nee is klar ...

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          #5
          AW: Anlage AV - Berechnung

          Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
          11 -> Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung
          Rest "0"
          Heißt das dass Du einen Eintrag in Zeile 17 gemacht hast? Bist Du Landwirt? Wenn Du kein Landwirt bist dann füll Zeile 17 nicht aus. Dann musst Du auch die Mitgliedsnr. der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht eintragen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
          Wie das geht? Man tippe auf der Tastatur den Wert im Formular der Anlage N ein der eigentlich für ein anderes Formular bestimmt ist? Frage beantwortet?
          Nein, das würd ich gern auch wissen, wo DU das eingetragen hast! Vielleicht unter Arbeitslohn bei weiterem Wohnsitz in Belgien? Oder bei Aufwendungen für ein häuliches Arbeitszimmer? Man weiß es nicht.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage AV - Berechnung

            Danke, endlich mal was konstruktives. Das "landw." landwirtschaftlich bedeutet war mir nicht so klar. Genau bei diesem Feld nutzt man eine Abkürzung und in der Hilfe keine Erklärung ...

            Naja, habe das jetzt frei gelassen und nur noch 11 ausgefüllt. Alle anderen Felder habe ich freigelassen (statt der Null). Ändert aber leider nix an dem errechneten Betrag.

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              #7
              AW: Anlage AV - Berechnung

              Ändert aber leider nix an dem errechneten Betrag.
              Ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage, hängt doch von deinen konkreten steuerlichen Verhältnissen ab, die wir nicht kennen. Deshalb nennt sich das auch Günstigerprüfung!

              Sagt mir nix, Aussage war dass es Geld zurück gibt. Genauso wie ich bei meiner Rüruprente (Anlage N) auch Geld zurück bekomme. Bei Rürup berechnet mir das Formular das auch.
              Solche Aussagen sind Unsinn! Davon abgesehen: Beiträge zu Rürup-Rentenverträgen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage AV - Berechnung

                Riester-Renten werden steuerlich nur im Rahmen einer Günstigerprüfung berücksichtigt (§10 a EStG). Soll heißen, ein Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die Steuerersparnis höher ist als der Anspruch auf die Altersvorsorgezulage gemäß §§ 83 - 85 EStG.

                Und eines sollte man sich merken: Versicherungsvertreter haben meistens vom Steuerrecht keine Ahnung. Das "Argument" damit kann man Steuern sparen wird immer gerne benutzt, da es beim potenziellen Kunden gut ankommt. Sprich deinen Versicherungsvertreter doch mal direkt darauf an, ob er dir Ausrechnen kann wo die Steuerersparnis herkommen soll.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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