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Fünftelregelung TPF

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    Fünftelregelung TPF

    Hallo.

    Ich bin seit dem 01.09.2015 Rentner. Davor war ich 6 Jahre in Altersteilzeit (3 Jahre aktiv, 3 Jahre passiv).
    In den Pensionsfonds habe ich monatlich, per Bruttoentgeltumwandlung, 100 Euro eingezahlt.
    Im November 2015 habe ich mir den Betrag des Pensionsfonds als Einmalzahlung auszahlen lassen.
    Laut Mitteilung der Pensionskasse muss der Betrag in Anlage R, Seite 2, Zeile 31 eingetragen werden.

    Meine Fragen: Ist das die korrekte Stelle (ich hab hier schon andere gelesen) und wie teile ich dem Finanzamt mit, dass hier die Fünftelregelung angewendet werden muss.

    Schöne Grüße

    Der Wum

    #2
    AW: Fünftelregelung TPF

    Wenn die Pensionskasse das so mitteilt, dann wird das schon so richtig sein.
    Sie übermittelt, das ja auch so dem Finanzamt.
    Und das Finanzamt hält sich an die elektronische Übermittlung.

    Nach meiner Kenntnis, wendet das Finanzamt in diesen Fällen keine Fünftelregelung an.

    Ob die Fünftelregelung angewendet wird, oder nicht, ist aber kein Elster-Thema.

    Da ist ein Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Fünftelregelung TPF

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Zur Info:

      Die Frage stellte sich, weil Einmalzahlungen aus einer Pensionskasse laut FG Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2015, 5 K 1792/12 ; Az. der Revision X R 23/15) durchaus der Fünftelregelung unterliegen
      (siehe z.B.: https://www.steuertipps.de/altersvor...ng-beguenstigt).

      Schönen Sonntag

      Der Wum

      Kommentar


        #4
        AW: Fünftelregelung TPF

        Der Finanzverwaltung interessieren Urteile eines Finanzgerichts eher wenig.
        Urteile eines Finanzgerichts gelten nicht für die Allgemeinheit.

        Interessant wird es erst dann, wenn der Bundesfinanzhof das Urteil bestätigt.

        Aber dieses Thema besprichst du mit deinem Steuerberater.

        Eine Eintragungsmöglichkeit in den Steuerformularen und darum geht es dir ja, gibt's dafür nicht.
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 26.06.2016, 13:41.
        Mfg

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