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Wie mit noch unbekannten Verlustvortrag umgehen

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    Wie mit noch unbekannten Verlustvortrag umgehen

    Hallo Elster-Forumianer,

    Ich war bisher nicht steuerpflichtig und habe mich nun entschlossen für die letzten 4 Jahre rückwirkend Steuererklärungen abzugeben.

    In Elsteronline stellt mich das jedoch vor das Problem, dass der Verlust des Vorjahres noch nicht ermittelt ist. Die Steuererklärung aus dem Vorjahr ist aber schon übermittelt (ich habe aber noch keinen Bescheid). Kann ich also irgendwo angeben, dass es wahrscheinlich einen Verlustvortrag gibt, aber die Höhe noch nicht bekannt ist bzw. auf die in Bearbeitung befindliche Steuererklärung verweisen?


    Vielen Dank,

    Rbecker

    #2
    AW: Wie mit noch unbekannten Verlustvortrag umgehen

    Brauchst Du nicht, sollte von Gesetzes wegen und auch in der Praxis normalerweise automatisch funktionieren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Wie mit noch unbekannten Verlustvortrag umgehen

      Kann ich also irgendwo angeben, dass es wahrscheinlich einen Verlustvortrag gibt, aber die Höhe noch nicht bekannt ist bzw. auf die in Bearbeitung befindliche Steuererklärung verweisen?
      Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte für das bereits erklärte Jahr negativ war - und nur dann gibt es einen Verlustvortrag! - kannst du ja im Hauptvordruck für das Folgejahr

      jeweils Angaben in Zeile 80/81 bzw. in früheren Jahren Zeilen 92/93 machen. Diese Zeilennummern sind in den letzten Jahren immer mal geändert worden!

      Die jeweilige Verlusthöhe kann in der Erklärung selbst ohnehin nicht angegeben werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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