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doppelte Haushaltsführung 2015 - Möbel aus eigenen Hausstand absetzbar?

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    doppelte Haushaltsführung 2015 - Möbel aus eigenen Hausstand absetzbar?

    Hallo zusammen!
    Im Jahr 2015 wurde ein doppelter Haushalt gegründet.
    In diesem Haushalt sind Möbel und Haushaltsgegenstände aus unserem bestehenden Haushalt/Hausstand geflossen.
    Nun zu meiner Frage:
    Kann ich mithilfe eines Eigenbeleges diese Gegenstände auflisten und sie somit als Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung absetzen?

    Gebrauchte Möbel (von Privatleuten gekauft) kann man ja auch absetzen.

    Über kurzfristige Antworten würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung 2015 - Möbel aus eigenen Hausstand absetzbar?

    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt (siehe Steuerberatungsgesetz).

    "Eigenbelege " in jedlicher Form werden seitens des Finanzamts aber grundsätzlich nicht anerkannt.

    Für weitere Fragen, wende dich an einen Steuerberater.

    Dieses Forum ist nur für Fragen rund um ELSTER .
    Mfg

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