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Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

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    Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

    Ein erfahrener Steuerberater behauptet, dass die Mieteinnahmen aus Tschechien beim deutschen Finanzamt müssen anmelden werden.
    Im Elster Formular kan ich jedoch keine Möglichkeit finden, diese Mieteinnahmen einzutragen.
    Wer kann mir bitte den Weg (die Zeile) zeigen?
    Vielen Dank
    Paul

    #2
    AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

    Wenn die Mieteinnahmen in Deutschland normal versteuert werden :
    Anlage V.

    Wenn die Mieteinnahmen steuerfrei sind , aber unter Progressionsvorbehalt stehen :
    Anlage AUS.
    Mfg

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      #3
      AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

      Zitat von Karmazin Beitrag anzeigen
      Ein erfahrener Steuerberater behauptet, dass die Mieteinnahmen aus Tschechien beim deutschen Finanzamt müssen anmelden werden.
      Im Elster Formular kan ich jedoch keine Möglichkeit finden, diese Mieteinnahmen einzutragen.
      Wer kann mir bitte den Weg (die Zeile) zeigen?
      Vielen Dank
      Paul
      Hallo Karmazin,

      dann sollte doch der erfahrene Steuerberater die passende Zeile im passenden Formular nennen können.

      Tschüß

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        #4
        AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Wenn die Mieteinnahmen in Deutschland normal versteuert werden :
        Anlage V.

        Wenn die Mieteinnahmen steuerfrei sind , aber unter Progressionsvorbehalt stehen :
        Anlage AUS.
        Danke für die schnelle Antwort. Zusatzinfo:
        - Die Mieteinnahmen werden in Tschechien versteuert (ich bin ein Tscheche)
        - Meine Einnahmen hier (in D) werden ebenfalls versteuert (ich bin auch ein Deutscher)
        - Mit Tschechien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen

        Sind die Mieteinnahmen in D also steuerfrei??
        Grüße
        Paul

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Karmazin,

        dann sollte doch der erfahrene Steuerberater die passende Zeile im passenden Formular nennen können.

        Tschüß
        Dieser "erfahrene Steuerberater" verlangt dafür 250,- + MwSt.

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          #5
          AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

          Die Mieteinnahmen werden in Tschechien versteuert (ich bin ein Tscheche)
          Da die Immobilie in Tschechien liegt, entspricht das dem DBA und hat jetzt nichts mit deiner Nationalität zu tun.

          - Meine Einnahmen hier (in D) werden ebenfalls versteuert (ich bin auch ein Deutscher)
          Wenn du dich hier in Deutschland aufhältst und hier Einkünfte erzielst, entspricht das dem deutschen Steuerrecht und hat auch nichts mit deiner Staatsbürgerschaft zu tun.

          - Mit Tschechien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen
          Das ist bekannt. Deswegen werden diese bereits in Tschechien besteuerten Einkünfte aus Vermietung in Deutschland nicht erneut besteuert.

          Sie unterliegen aber regelmäßig dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb in der Anlage AUS zu erklären (siehe Antwort von Elster-Tester!)

          Zum Ausfüllen der Anlage AUS gibt es hier eine Ausfüllanleitung:

          http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

            M.E. (IMHO) sind die tschechischen Vermietungseinkünfte NIRGENDS zu erklären, auch nicht in der Anlage AUS. Sie sind steuerfrei und unterliegen NICHT dem Progressionsvorbehalt, da Tschechien in der EU ist.

            Nach dem DBA steuerfrei, nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG GRUNDSÄTZLICH Progressionsvorbehalt, aber nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG OHNE Progressionsvorbehalt, da Tschechien EU-Land und damit KEIN Drittstaat iSd § 32b Abs. 1 Satz 3 EstG iVm § 2a Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 EStG.

            Und bevor hier der Aufschrei kommt, JA, die Gesetzestechnik ist unter aller S... , das kann letztlich kein Laie irgendwie nachvollziehen, sorry, ich bin unschuldig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

              Sie unterliegen aber regelmäßig dem Progressionsvorbehalt ...

              Ich war zwar vorsichtig bei der Formulierung, aber nicht vorsichtig genug Einen Blick ins Gesetz habe ich zugegebenermaßen nicht geworfen.

              Als das DBA abgeschlossen wurde, wo der Progressionsvorbehalt erwähnt wird, war Tschechien bzw. damals noch die Tschechoslowakei natürlich nicht in der EU.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                Und was hat das noch mit Elster zu tun?
                Mfg

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                  #9
                  AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                  Entfernt, da er die Frage, stellt, ob bzw. wo er das im EOP eintragen soll ...

                  Abgesehen davon, dass ich den Sinn von Charlies Argumentation nicht verstehe: Tschechien ist seit 2004 in der EU und die Gesetzeserweiterung mit dem Ausschluss des Progressionsvorbehalts erfolgte ab 2008.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                    Abgesehen davon, dass ich den Sinn von Charlies Argumentation nicht verstehe: Tschechien ist seit 2004 in der EU und die Gesetzeserweiterung mit dem Ausschluss des Progressionsvorbehalts erfolgte ab 2008.
                    Das mag sein! Ich habe mich etwas blauäugig auf die inhaltliche Richtigkeit des ersten Beitrag von @Elster-Tester verlassen:

                    Wenn die Mieteinnahmen steuerfrei sind , aber unter Progressionsvorbehalt stehen :
                    Anlage AUS.
                    ohne auf Anhieb zu erkennen, dass auch diese Aussage von Anfang an unter Vorbehalt stand. Irrtümer sind in einem Anwenderforum leider nicht vermeidbar.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                      Es ist doch völlig egal ob der andere Staat in der EU ist oder es sich um ein Drittland handelt. Solange ein DBA besteht, ist dieses anzuwenden.

                      Für den geschilderten Fall: in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (Art. 6 + 23 DBA Tschechien)
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                        Sorry Beamtenschweiß, aber das ist Quatsch. Das DBA generiert keine steuerbaren Einkünfte, sondern es grenzt nur die Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten ab. Das heißt, dass in einem ersten Schritt grundsätzlich Deutschland UND Tschechien wegen Welteinkommensprinzip das Besteuerungsrecht hätten. DANN kommt das DBA, und das sagt im Falle von Tschechien, dass Tschechien das Besteuerungsrecht hat und Deutschland diese Einkünfte beim Steuersatz berücksichtigen DARF, aber nicht muss. Dass heißt, wenn Deutschland das Recht auf Steuersatzberücksichtigung nicht nutzt mit einer EStG-Regelung, dann kann das DBA Deutschland die Möglichkeit geben soviel es will.

                        Im nächsten Schritt nutzt Deutschland das Steuersatzrecht mit § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. ABER zufälligerweise für Vermietungseinkünfte in der EU schränkt Deutschland das wieder ein, siehe § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG. Also ist Sense, aus, vorbei.

                        Hintergrund ist, dass bei den Vermietungseinkünften meist Verluste rauskommen. Bis 2007 hat Deutschland gesagt: Die Gewinne berücksichtige ich, Verluste interessieren mich nicht. Da das EU-widrig war für EU-Fälle, hat der Gesetzgeber gesagt ab 2008, er nimmt alle EU-Vermietungsfälle raus, egal ob Gewinn oder Verlust.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 12.07.2016, 15:39. Grund: Wort vergessen
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                          Danke für die Richtigstellung.

                          Man lernt echt nie aus beim Steuerrecht.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            AW: Mieteinnahmen aus Tschechien anmelden.

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            ....Bis 2007 hat Deutschland gesagt: Die Gewinne berücksichtige ich, Verluste interessieren mich nicht. Da das EU-widrig war für EU-Fälle, hat der Gesetzgeber gesagt ab 2008, er nimmt alle EU-Vermietungsfälle raus, egal ob Gewinn oder Verlust.
                            Lieber Picard777,
                            als Leihe habe ich nur den letzten Satz verstanden.
                            Also, ich brauche in der D-Steuererklärung keine Angaben über meine Einnahmen aus Vermietung in Prag zu machen.
                            Dies freut mich sehr, weil die Einnahmen derzeit positiv sind.
                            Vielen Dank auch an alle beteiligten Forum-Teilnehmer für ihre Gedanken und Zeit!
                            Grüße Pavel

                            Kommentar

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