Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

    Hallo zusammen!

    zum ersten Mal muss ich in Deutschland (Berlin) meine Steuererklärung machen.
    Innerhalb des Jahres 2015 war ich zunächst noch angestellt (bis einschließlich Februar), dann arbeitssuchend, (bis einschließlich November) und dann selbstständig (Kleinunternehmerregelung, also ohne Umsatzsteuer).

    - Ich habe bereits ein Elster Online Account
    - Ich habe bereits die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und eingereicht
    - Mit der Einkommenssteuererklärung (samt Anlagen) bin ich auch fertig, habe sie allerdings noch nicht eingereicht, da ich zwei Fragen habe.

    Als angestellter habe ich in 2015 ungefähr 5200 Euro Brutto verdient. Als Kleinunternehmer ungefähr 1600. Ich war NICHT nebenberuflich selbstständig tätig, sondern erst nach ein paar Monaten von Arbeitslosigkeit.

    Frage 1: Ist er normal, dass bei der automatischen Steuerberechnung meine beiden Verdienst-Arten zusammengerechnet werden mit als Ergebnis ein Soll von etwa 144 Euro? Für Kleinunternehmer sind ja die ersten 8000 Euro steuerfrei, und von meinem Bruttolohn als angestellter wurden bereits Steuer eingehalten.

    Frage 2: Wäre es richtig, in meiner Einkommenssteuererklärung sowohl die Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit als auch die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit zu melden, genau so wie es wahrscheinlich Selbstständige im Nebenberuf machen würden? Oder müsste ich da in meiner Situation zwei Einkommenssteuererklärungen einreichen?

    Vielen lieben Dank für eure Antworten!

    Beste Grüße,
    Thomas

    #2
    AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

    Hallo,
    1. -ja-
    Zitat: Für Kleinunternehmer sind ja die ersten 8000 Euro steuerfrei, und von meinem Bruttolohn als angestellter wurden bereits Steuer eingehalten.
    Wer hat dir das erzählt?
    Es gibt den Grundfreibetrag 8472/16944 gültig für 2015

    2. Zitat: Wäre es richtig, in meiner Einkommenssteuererklärung sowohl die Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit als auch die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit zu melden, genau so wie es wahrscheinlich Selbstständige im Nebenberuf machen würden? Oder müsste ich da in meiner Situation zwei Einkommenssteuererklärungen einreichen?

    Das wäre nicht nur, das musst du.
    Für dein Gewerbe Anlage EÜR Einnahmen -Ausgaben. Das kannst du auch ohne EÜR (einfach Excel-Datei)
    den Gewinn/Verlust in Anlage G eintragen
    Ergo fehlt da noch Einiges zur Einkommensteuererklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

      Zitat von ThomaZz83 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen!

      zum ersten Mal muss ich in Deutschland (Berlin) meine Steuererklärung machen.
      Innerhalb des Jahres 2015 war ich zunächst noch angestellt (bis einschließlich Februar), dann arbeitssuchend, (bis einschließlich November) und dann selbstständig (Kleinunternehmerregelung, also ohne Umsatzsteuer).

      - Ich habe bereits ein Elster Online Account
      - Ich habe bereits die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und eingereicht
      - Mit der Einkommenssteuererklärung (samt Anlagen) bin ich auch fertig, habe sie allerdings noch nicht eingereicht, da ich zwei Fragen habe.

      Als angestellter habe ich in 2015 ungefähr 5200 Euro Brutto verdient. Als Kleinunternehmer ungefähr 1600. Ich war NICHT nebenberuflich selbstständig tätig, sondern erst nach ein paar Monaten von Arbeitslosigkeit.

      Frage 1: Ist er normal, dass bei der automatischen Steuerberechnung meine beiden Verdienst-Arten zusammengerechnet werden mit als Ergebnis ein Soll von etwa 144 Euro? Für Kleinunternehmer sind ja die ersten 8000 Euro steuerfrei, und von meinem Bruttolohn als angestellter wurden bereits Steuer eingehalten.

      Frage 2: Wäre es richtig, in meiner Einkommenssteuererklärung sowohl die Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit als auch die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit zu melden, genau so wie es wahrscheinlich Selbstständige im Nebenberuf machen würden? Oder müsste ich da in meiner Situation zwei Einkommenssteuererklärungen einreichen?

      Vielen lieben Dank für eure Antworten!

      Beste Grüße,
      Thomas
      Hallo,
      zu Frage 1: Ja , es ist normal wenn alle Einkünfte eines Jahres für die Einkommensteuererklärung zusammengezählt werden.
      Die ersten 8000 (Du meinst sicher den Grundfreibetrag) sind für alle erstmal eine Grenze, unter denen Keiner was zahlen muss.
      Bei Dir: Lohnsteuerbescheinigung + Kleinunternehmer * ALG (Progressionsvorbehalt).

      zu Frage 2: Es gibt im Jahr nur eine Einkommensteuererklärung.
      Zuletzt geändert von stiller; 11.07.2016, 20:09.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

        Zitat von ThomaZz83 Beitrag anzeigen
        Ist er normal ... mit als Ergebnis ein Soll von etwa 144 Euro?
        Steuer ist ja etwas was von den Steuerzahlern ans Finanzamt fließt. Wenn ein Minus davor steht dann fließt sie in die andere Richtung.

        Kommentar


          #5
          AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Steuer ist ja etwas was von den Steuerzahlern ans Finanzamt fließt. Wenn ein Minus davor steht dann fließt sie in die andere Richtung.

          Moment... Also das, was hier unten steht (aus der Elster-Berechnung), bedeutet, dass ich Geld bekomme?


          EINKOMMENSTEUER
          Festgesetzt werden: 144,00
          Abzug vom Lohn: -1095,00
          Verbleibende Beiträge: -951,00

          SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
          Festgesetzt werden: 0,00
          Abzug vom Lohn: -60,17
          Verbleibende Beiträge: -60,17

          INSGESAMT
          -1011,17

          Kommentar


            #6
            AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

            Ja, das ist eine Erstattung.

            Vorausgesetzt, dass du alles richtig eingetragen hast.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

              ... bedeutet, dass ich Geld bekomme?
              Genauso ist das! Wenn du dein Arbeitslosengeld in Zeile 91 des Hauptvordrucks eingetragen hast, wird die Berechnung wohl auch stimmen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

                Zitat von ThomaZz83 Beitrag anzeigen
                Moment... Also das, was hier unten steht (aus der Elster-Berechnung), bedeutet, dass ich Geld bekomme?
                Ja tatsächlich! Wenn weniger festgesetzt wird als man bezahlt hat dann gibt es natürlich - eine Erstattung.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Innerhalb eines Jahres angestellt, dann arbeitssuchend, und dann selbstständig

                  Vielen Dank für eure Antworten!

                  Beste Grüße,
                  Thomas

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X