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variierendes Einkommen und ÜL-Pauschale, erste Steuererklärung

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    variierendes Einkommen und ÜL-Pauschale, erste Steuererklärung

    Hallo an Alle!
    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung, die mich zugegebenermaßen (über)fordert.
    Ich bin Student und habe im letzten Jahr 2 Jobs auf Minijob-Basis ausgeübt.
    Der erste Job war eine Übungsleitertätigkeit, bei der ich im Monat zwischen 0 und 400 € verdiente (alles was über die Übungsleiterpauschale hinaus ging galt als geringfügige Beschäftigung).
    Den zweiten Job übte ich nur von Juni bis Dezember 2015 aus und verdiente dabei 340€ brutto.

    Ich bin also nun dabei bei den Elster-Formularen das Hauptformular und Anlage N auszufüllen und frage mich:
    - Sind die oben genannten Formulare die richtigen für mich?
    - Wie/ Wo kann ich angeben, dass mein Lohn aus der Übungsleitertätigkeit stark variierte?
    - gebe ich den Lohn aus der ÜL-Tätigkeit NACH Abzug der ÜL-Pauschale an?
    - Wo/ Wie gebe ich an, dass ich Job 2 nur von Juni bis Dezember ausübte?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Vielen Dank im voraus!

    F.

    - - - Aktualisiert - - -

    Nachtrag:
    Ich mache das ganze über das Online Portal

    #2
    AW: variierendes Einkommen und ÜL-Pauschale, erste Steuererklärung

    - Wo/ Wie gebe ich an, dass ich Job 2 nur von Juni bis Dezember ausübte?

    Wie, wars jetzt ein echter Minijob? Dann hat er in der Steuererklärung nichts zu suchen.

    - Ich mache das ganze über das Online Portal

    ... fragst aber im Unterforum für ElsterFormular!

    Kommentar


      #3
      AW: variierendes Einkommen und ÜL-Pauschale, erste Steuererklärung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      - Wo/ Wie gebe ich an, dass ich Job 2 nur von Juni bis Dezember ausübte?

      Wie, wars jetzt ein echter Minijob? Dann hat er in der Steuererklärung nichts zu suchen.

      - Ich mache das ganze über das Online Portal

      ... fragst aber im Unterforum für ElsterFormular!
      verschoben
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: variierendes Einkommen und ÜL-Pauschale, erste Steuererklärung

        War das rechtlich nicht so, dass man gar keine 2 Minijobs gleichzeitig ausüben durfte?

        Auch die Regelung, dass das, was die Übungsleiterpauschale übersteigt, ein Minijob sein soll, erscheint mit kritisch.

        Richtig und pauschal versteuerte Minijobs müssen auf jeden Fall gar nicht in die Steuererklärung.

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