Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

    Liebe Wissende,

    gestern erhielt ich meinen Steuerbescheid für das Jahr 2015.
    Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens unter der Rubrik Kirchensteuer von der von mir 2015 gezahlten Kirchensteuer unter dem Punkt "ab erstattete Kirchensteuer" rund 170 Euro abgezogen, meine abziehbare Kirchensteuer also gekürzt wurde.

    Dieser Betrag entspricht demjenigen, der mir durch den Steuerbescheid 2014 erstattet wurde.

    Soweit so gut. Ich verstehe jedoch nicht, warum dieser Abzug vorgenommen wurde. Im Jahr 2014 hatte ich mehr Kirchensteuer gezahlt als ich erstattet bekommen habe (also will heißen ich habe den Betrag X gezahlt, den Betrag Y kleiner X musste ich zahlen, weswegen ich 170 Euro zurückerhalten habe). Bei der Kirche verblieb also ein "Plus". Auch 2015 habe ich wieder mehr gezahlt als ich nach dem bereinigten zu versteuernden Einkommen zahlen muss, weswegen es erneut zu einer Erstattung (diesmal rund 30 Euro, die dann wahrscheinlich 2016 wieder abgezogen werden?) gekommen ist.

    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber eine Verrechnung mit der Erstattung aus 2014 müsste doch nur dann vorgenommen werden, wenn ich damals mehr zurückbekommen hätte als eingezahlt, oder nicht?

    Es grüßt

    Luxuria

    #2
    AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

    Zitat von Luxuria Beitrag anzeigen
    eine Verrechnung mit der Erstattung aus 2014 müsste doch nur dann vorgenommen werden, wenn ich damals mehr zurückbekommen hätte als eingezahlt
    Wie ist das wenn Du ein Auto kaufst? Du bezahlst 25.000 für das neue, das alte nimmt der Händler für 5.000 in Zahlung. Dann sagt Dir der Händler:

    So, Sie haben jetzt 25.000 € zu zahlen, denn

    eine Verrechnung mit dem Wert des Gebrauchtfahrzeugs müsste doch nur dann vorgenommen werden, wenn dieses einen höheren Wert hätte als neue
    Wie würdest Du das finden?

    Wenn schon absurderweise die Mitgliedsbeiträge von Glaubensgemeinschaften steuerlich berücksichtigt werden dürfen, warum soll es dann nicht fair sein, wenn man nur soviel absetzen kann wie man tatsächlich bezahlt hat?

    EDIT: Um beim Thema zu bleiben: was hat eigentlich die Steuerberechnung durch ElsterFormular ergeben?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

      Hallo L.E. Fant,

      nennen Sie mich töricht oder auch dämlich, aber ich verstehe Ihr Beispiel nicht

      Selbstverständlich gilt das an Erfüllung statt gegebene gebrauchte Auto unabhängig von seinem Wert als Teilerfüllung der Kaufpreisschuld. Steht ja auch so im Gesetz (§ 364 BGB).

      Ich habe keine Ahnung vom Steuerrecht, daher habe ich gefragt. In meiner rosaroten Unwissenheitswelt ist das Steuerjahr 2014 durch den Bescheid 2014 abgeschlossen und im Jahr 2015 wird dann das berücksichtigt, was 2015 angefallen ist (dass die Erstattung für 2014 erst 2015 erfolgt, kann doch egal sein, da man die Steuererklärung ja nun auch erst 2015 erstellt). Zur Frage der Gerechtigkeit der Abzugsfähigkeit dieser (ebenso absurden) Steuer – wir sind ja immerhin kein Gottesstaat – will ich mich gar nicht einlassen.

      Ich formuliere aber gerne um:
      2014 habe ich trotz Erstattung noch KiSt X bezahlt. 2015 habe ich erneut KiSt Y bezahlt. Wieso kann ich also die 2015 gezahlte KiSt nicht voll abziehen (wenn man sie nun halt "unfairerweise" abziehen darf)? Ich habe sie 2015 doch auch voll gezahlt?!

      Ich habe das vorher nicht durch die Berechnung gejagt (wusste gar nicht, dass das geht: Das war mein „erstes mal“ mit ELSTER, daher kann ich das EDIT nicht beantworten.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

        Hallo,

        wenn ich nachhelfen darf.....
        steuerlich anrechenbar sind immer nur effektive Ausgaben in einem Jahr.
        Beispiel:
        Kirchensteuer in 2015 angefallen 200 EUR
        Erstattung aus 2014 aber erhalten in 2015 50 EUR
        heißt effektive anrechenbare Kirchensteuerzahlung in 2015 = 150 EUR.

        Beispiel Krankenkasse:
        in 2015 an Beiträgen 2000 EUR
        Als Bonus erstattet bekommen in 2015 120 EUR
        heißt effektive Anrechenbarkeit von Beiträgen in 2015 = 1880
        usw... usw...
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

          Im Steuerrecht gilt das Zu-und Abflussprinzip.

          Heißt : Es werden alle Zahlungen berücksichtigt, die im jeweiligen Jahr geflossen sind.

          Dabei ist es unerheblich, ob in diesem Fall die Kirchensteuer das Jahr 1950 oder 2014 betrifft.

          Der Knackpunkt ist, dass sie im Jahr 2015 erstattet wurde.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

            Ach so, danke, jetzt verstehe ich das "warum".

            Auch wenn mir der Sinn dahinter verborgen bleibt, denn das bedeutet ja irgendwie auch, dass man an der Stelle "doppelt" besteuert wird, oder?
            Man hat ja quasi 2014 "zu viel" gezahlt, was man dann erst 2015 (mit dem Bescheid für 2014) ausgeglichen bekommt. 2015 zahlt man wieder "zu viel" (Ausgleich erfolgt dann 2016) und bekommt dann sogar noch Abzüge, also quasi ne Bestrafung für den letztjährigen Bescheid, der ja eigentlich der Kompensation diente... Anyway - Ich lass das Ding jetzt bestandskräftig werden und freu mich über die übrige Urlaubsspritze vom Staat

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

              Ich vermute, dass ist mal wieder das Verständnisproblem, dass es bei der Berücksichtigung der Kirchensteuererstattung nur um die Ermittlung der Sonderausgaben geht, nicht darum, dass der auf die festgesetzte Kirchensteuer angerechnete Kirchensteuerabzug vom Lohn durch den AG um die Kirchensteuererstattung gekürzt wird.

              Also, die im Jahr gezahlte Kirchensteuer sind wie Spenden steuerlich absetzbar. Wurden 2015 also durch den AG vom Lohn 1000€ Kirchensteuer einbehalten, beim Steuerbescheid 2014 jedoch 100€ erstattet, so hat man der Kirche effektiv 900€ gespendet, diese Spende macht sich genauso bemerkbar, als hätte man dem Roten Kreuz 900€ gespendet.

              Kommt dann bei der Steuerberechnung raus, dass 800€ Kirchensteuer festgesetzt werden, wird hierauf der Kirchensteuerabzug vom Lohn von 1000€ angerechnet und es gibt 200€ Kirchensteuer zurück (die dann logischerweise im Jahr drauf wieder die Sonderausgaben mindert).

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                Also: das Steuerrecht geht davon aus, dass Du durch diese Mitgliedsbeiträge (sowas Steuer zu nennen ist ja sowieso äußerst unglücklich!) belastet wirst. Deshalb kannst Du sie von der Steuer absetzen. Aber nur in der Höhe, in der Du tatsächlich belastet warst. Also sind Erstattungen gegenzurechnen.

                Ansonsten würdest Du Dir ja einen Vorteil erschleichen können, indem Du eine unglückliche Steuerklassenkombination wählst: viel Kirchensteuer zahlen, diese bei der Einkommensteuer berücksichtigen, und dann wieder von der Kirche erstatten lassen. Cooler Trick

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                  [QUOTE=L. E. Fant;215808]Also: das Steuerrecht geht davon aus, dass Du durch diese Mitgliedsbeiträge (sowas Steuer zu nennen ist ja sowieso äußerst unglücklich!) belastet wirst. Deshalb kannst Du sie von der Steuer absetzen. Aber nur in der Höhe, in der Du tatsächlich belastet warst. Also sind Erstattungen gegenzurechnen.

                  Hey,

                  also, ich habe jetzt verstanden, dass ich nur effektiv geleistete Zahlungen absetzen kann. Soweit in Ordnung. Zahle ich dadurch aber nicht effektiv mehr als ich müsste? Bin dankbar, wenn mir jemand kurz meinen Denkfehler erläutern könnte.

                  Bsp.:

                  Jahr 1: Laut meiner bezahlten Lohnsteuer soll ich 500 EUR an die Kirche spenden, mein Arbeitgeber behält jedoch 600 EUR ein
                  Jahr 2: Ich bekommen 100 EUR aus Jahr 1 erstattet, soll wieder 500 EUR spenden, mein Arbeitgeber behält wieder 600 EUR ein

                  Kumuliert: Ich hätte 1.000 EUR spenden sollen, 1.200 EUR wurden gespendet, 100 EUR wurden erstattet. Damit habe ich über die 2 Jahre betrachtet 100 EUR mehr gespendet als ich eigentlich müsste.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                    [QUOTE=MUROFretsle;246383]
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Jahr 1: Laut meiner bezahlten Lohnsteuer soll ich 500 EUR an die Kirche spenden, mein Arbeitgeber behält jedoch 600 EUR ein
                    Kirchensteuer ist keine Spende.
                    Warum sollte der Arbeitgeber mehr Kirchensteuer einbehalten, als sich nach Deiner Lohnsteuer ergibt?

                    In der Steuererklärung für 2017 kannst Du genau so viel Kirchensteuer absetzen, wie Du im Jahr 2017 bezahlt hast, abzüglich derer, die Du im Jahr 2017 erstattet bekommen hast. Die Kirchensteuer die Du 2018 bezahlst kannst Du natürlich auch erst in der Steuererklärung für 2018 geltend machen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                      Weiter oben wurde mal gesagt der Begriff Steuer sei unglücklich und man solle es wie eine Spende sehen, daher die Wortwahl.

                      Der Arbeitgeber behält die Kirchensteuer doch abhängig von meinem Bruttolohn und der darauf fälligen Lohnsteuer ein, richtig?

                      Durch Werbungskosten, die über das Jahr anfallen, verringert sich das tatsächlich zu versteuernde Einkommen. Daraus folgt eine eigentlich geringere Lohnsteuer und dann auch eine eigentlich geringere Kirchensteuer, richtig?

                      Die Differenz wird erstattet, richtig?

                      Wenn ich hier komplett auf dem Holzweg bin, dann brauche ich keine Erklärung, lasse das Thema auf sich beruhen und unterhalte mich bei Gelegenheit mal mit meinem Steuerberater.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                        Daraus folgt eine eigentlich geringere Lohnsteuer und dann auch eine eigentlich geringere Kirchensteuer, richtig? Die Differenz wird erstattet, richtig?
                        Alles richtig, mit Ausnahme des Begriffs Lohnsteuer!

                        Daraus folgt nämlich eine geringere Einkommensteuer und als Folge auch eine geringere Kirchensteuer. Die Differenz zur einbehaltenen Kirchenlohnsteuer wird erstattet.

                        Da diese Erstattung erst im Folgejahr ausbezahlt wird, ist eine Verrechnung erforderlich.

                        Aber was wolltest du wirklich wissen?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                          Aber was wolltest du wirklich wissen?[/QUOTE]

                          Mein Beitrag bezog sich auf die zwei Beträge davor. Wenn mein Arbeitgeber regelmäßig mehr Kirchensteuer einbehält als ich eigentlich für das Jahr hätte bezahlen müssen, dann ergibt sich nach meinem Verständnis durch die Verrechnung mit den erstatteten Beträgen eine Differenz zwischen dem was ich effektiv bezahlt habe und dem was ich hätte bezahlen müssen.

                          Siehe Beispiel von 31.05.2018 um 18:27 Uhr

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                            Hallo,

                            >>>Kumuliert: Ich hätte 1.000 EUR spenden sollen, 1.200 EUR wurden gespendet, 100 EUR wurden erstattet. Damit habe ich über die 2 Jahre betrachtet 100 EUR mehr gespendet als ich eigentlich müsste.

                            Wenn du dir nur Teile herauspickst könntest du sogar recht haben.
                            Vergessen hast du mindestens die Erstattung aus dem 3. Jahr (für das 2. Jahr).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                              Wenn du dir nur Teile herauspickst könntest du sogar recht haben.
                              Vergessen hast du mindestens die Erstattung aus dem 3. Jahr (für das 2. Jahr).

                              Stefan
                              Angenommen, die folgenden Jahre laufen gleich ab wie die ersten beiden. Man könnte das Beispiel mit den Zahlen so fortsetzen und die Differenz würde sich stetig vergrößern. Daher auch meine ursprüngliche Frage wo mein Denkfehler liegt. Ich gehe nicht davon aus, dass ich hier einen Fehler im System gefunden habe. Es ist doch deutlich wahrscheinlicher, dass ich etwas nicht verstanden habe.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X