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Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen"

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    Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen"

    Hallo,

    teilweise kann "Elster Formular" einen aber auch wirklich wahnsinnig machen.... :-/

    Aktuelles Problem: Ich (Arbeitgeber [AG]) möchte für mehrere Arbeitnehmer [AN] Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 ausstellen. Auf den ersten Blick schonmal praktisch gemacht, ist der erste Teil zum Ausfüllen "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen". Ich wollte zunächst die Lohnsteuerbescheinigung für eine AN fertigstellen und später dann diejenige für eine weitere AN. Bescheinigung Nr. 1 ist auch fertig und erfolgreich versandt, jetzt sollte Nr. 2 drankommen. Aber, wie leider auch bei den anderen Formularen, werden die gleichbleibenden Angaben für mich als AG eben _nicht_ bei Neuerstellung eines Dokuments übernommen- für diese zweite Bescheinigung müsste ich also alle AG-Daten nochmal neu ausfüllen.

    Wenn ich nun den üblichen Weg gehe, wie z.B. bei der USt-VA, und explizit über den Modus "Datenübernahme" die Daten übernehmen möchte, dann geht das nur für spätere Zeiträume (also z.B. das auf 2015 folgende 2016). Während die Übernahme der Daten für jeweils spätere Zeiträume bei der USt-VA ja sinnvoll ist (es wird ja pro Betrieb nur eine USt VA pro Zeitraum erstellt), ist das für die Lohnsteuerbescheinigung in dieser Art nicht angebracht, weil ja auch, bei mehreren steuerpflichtigen AN, mehrere Bescheinigungen pro Zeitraum notwendig werden können. Für diesen selben Zeitraum habe ich allerdings keine Übernahme der "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen" gefunden.

    Gibt es dafür eine Lösung?


    Danke schonmal im Voraus

    Tax-Paul

    #2
    AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen

    Hallo,

    deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen.
    Du öffnest Lohnsteuerbescheinigung- gibst auf der ersten Seite deine AG-Daten ein. Dann wechselst du zur ersten Lstbesch.
    Links unten findest du den Button weitere LstBesch hinzufügen. u.s.w.
    Deine Daten als AG gibst du nur einmalig auf Seite 1 - Angaben für alle LstBesch.- ein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen

      Hallo Tax-Paul,

      es ist also nur eine Frage der Arbeitseinteilung, warum heute eine Bescheinigung für einen AN wegsenden und drei Tage später wieder eine usw.
      Im Normalfall machst du das ja für deine AN einmal im Jahr und da ist doch die Arbeitserleichterung da.

      Tschüß

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        #4
        AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen

        Hallo zusammen,

        Zitat von FIGUL
        Links unten findest du den Button weitere LstBesch hinzufügen. u.s.w.
        Ja, stimmt schon- geht aber nur, wenn man innerhalb einer Sitzung alle LStBesch in einem Rutsch bearbeitet. Sobald das Dokument der ersten LStBesch fertiggestellt und verschickt ist, gibt es diese Möglichkeit -soweit ich das gesehen habe- nicht mehr. Wenn ich das so richtig sehe, dann ist das allerdings ein Kritikpunkt.....

        Zitat von holzgoe
        es ist also nur eine Frage der Arbeitseinteilung, warum heute eine Bescheinigung für einen AN wegsenden und drei Tage später wieder eine usw.
        OK, das scheint meine Befürchtung zu bestätigen... Man muss also wohl tatsächlich alles in einem Aufwasch machen. Also, ich denke gerade bei LStBescheinigungen dürfte es doch öfter / meistens vorkommen, dass die mehrzeitig gemacht werden.

        Mit anderen Worten: Wenn ich jetzt noch eine LStBesch erstellen möchte, nachdem die erste für 2015 fertig ist, so muss ich weider ganz von vorne, also mit Eintrag der Arbeitgeberdaten, richtig? Oder gibt es noch eine intelligente Alternative?


        Danke schonmal vom

        Tax-Paul

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          #5
          AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen

          Zitat von Tax-Paul Beitrag anzeigen

          ......
          Mit anderen Worten: Wenn ich jetzt noch eine LStBesch erstellen möchte, nachdem die erste für 2015 fertig ist, so muss ich weider ganz von vorne, also mit Eintrag der Arbeitgeberdaten, richtig? Oder gibt es noch eine intelligente Alternative?


          Danke schonmal vom

          Tax-Paul
          Hallo Tax-Paul,

          wenn du für ein Kalenderjahr zu mehreren Zeitpunkten Lohnsteuerbescheinigungen für deine AN erstellst -> musst du immer wieder von vorn anfangen.
          Allerdings kannst du im Folgejahr mit der Datenübernahmefunktion arbeiten und wenn deine AN Festgehalt haben könnten sogar die Werte in der einzelnen LStBesch. identisch bleiben.

          Tschüß

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            #6
            AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und "Angaben für alle Lohnsteuerbescheinigungen

            Zitat von Tax-Paul Beitrag anzeigen
            Ja, stimmt schon- geht aber nur, wenn man innerhalb einer Sitzung alle LStBesch in einem Rutsch bearbeitet. Sobald das Dokument der ersten LStBesch fertiggestellt und verschickt ist, gibt es diese Möglichkeit -soweit ich das gesehen habe- nicht mehr.
            Wenn man verschickt hat, ist das so. Solange nicht übermittelt ist, sollte man eigentlich beliebig bearbeiten (in Form des Hinzufügens weiterer LStB) und speichern können. Wobei sich mir die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens nicht ganz erschließt. Warum sollte ich die LStB für Müller diese und für Meier nächste Woche übermitteln? Das macht im Regelbetrieb mit dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern doch gar keinen Sinn.
            Entweder man legt für jedem MA bei der ersten LStB eine eigene elfo-Datei an, und arbeitet dann in den Folgejahren mit der Datenübernahme, oder man erstellt eine elfo-Datei mit allen MA und übermittelt alle zusammen.

            ElsterFormular ist kein Lohnprogramm. Jedes Unternehmen mit mehr als einer Handvoll Mitarbeitern dürfte ein solches verwenden oder sich eines Dienstleisters bedienen, der die Lohnabrechnung erledigt, da sollte die Übermittlung der LStB mit drin sein. EF sehe ich eher als Krücke für Kleinstunternehmen, Vereine etc. mit einer Halbtagskraft, und andere werden zutreffend anmerken, dass wenn die Finanzverwaltung die Übermittlung der LStB-Daten über eine bestimmte elektronische Schnittstelle vorschreibt, sie diese kostenlos zur Verfügung stellen muss, es aber keine Rechtsgrundlage gibt, dass die Finanzverwaltung eine kostenlose Software zum Füttern von Daten in diese Schnittstelle bereitstellen muss. Die Finanzverwaltung tut es trotzdem, in Form von EF und EOP. Mit einer Funktionalität, die rudimentär ist, aber für Kleinstunternehmen sicher ausreichend. Würde die Finanzverwaltung mehr Funktionalität bieten, die hierüber hinaus geht, würde ich als Steuerzahler mich (und sicher die Anbieter kommerzieller Lohnsoftware sich genauso) fragen, ob hier Steuergelder verdeckt zur Subvention von Unternehmen aufgewendet werden, indem ihnen eine kostenlos Software zur Verfügung gestellt wird, die das erledigt, wofür man Drittarbeiter sonst durchaus nicht sparsam entlohnen muss.

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