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Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

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    Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

    Hallo zusammen,

    ich bitte um eure Mithilfe!

    Folgender Fall:

    Kirchenaustritt im Monat 11/15
    01/15 bis 11/15 jeden Monat 8% Kirchensteuer gezahlt

    EKST-Erklärung 2015 gemacht, Steuerrückerstattung erhalten

    Meine Daten: EKST-Festsetzung lt. Bescheid 2015: 11.600, gezahlte EKST vom Lohn: 12.400

    Kirchensteuer gezahlt 2015: rund 750
    festgesetzte Kirchensteuer für 2015: 11/12 rund 850
    Nachforderung: rund 100

    Wie kann es sein, dass man eine Lohnsteuer-Rückerstattung erhält, aber Kirchensteuer nachzahlen muss??

    Danke im Voraus

    #2
    AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

    Zitat von ArmerMann Beitrag anzeigen
    festgesetzte Kirchensteuer für 2015: 11/12 rund 850
    Das stimmt doch dann genau. Also kein Problem! Hat die Elster-Berechnung etwas anderes ergeben? Dazu hast Du Dich ü b e r h a u p t n i c h t geäußert! Warum nicht?

    Hast Du vielleicht im Dezember mehr verdient als den Rest des Jahres (manche kriegen da z. B. Weihnachtsgeld).

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      #3
      AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

      Habe es im Elster nicht durchgerechnet, deshalb kann ich dazu nichts sagen.

      Ich verstehe den Sachverhalt nur nicht, dass ich Kirchensteuer nachzahlen muss aber Lohnsteuer rückerstattet bekomme.
      Vielleicht kann es mir jemand einfach erklären - für Steuer-Anfänger

      und Ja, im Dez. habe ich relativ viel mehr verdient.
      Aber was geht das die Kirchensteuer an? Ich war doch zu dem Zeitpunkt schon längst ausgetreten.

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        #4
        AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

        Zitat von ArmerMann Beitrag anzeigen
        Habe es im Elster nicht durchgerechnet
        Dann bist Du im Softwareforum falsch.

        Zitat von ArmerMann Beitrag anzeigen
        Ich verstehe den Sachverhalt nur nicht, dass ich Kirchensteuer nachzahlen muss aber Lohnsteuer rückerstattet bekomme
        Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer. In Deinem Fall elf zwölftel davon. Stimmt doch genau!

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          #5
          AW: Kirchensteuernachzahlung trotz Steuerrückerstattung??

          Für die Einkommensteuer ist es egal, wann im Jahr das Geld verdient wurde.
          Die Kirchensteuer wird prozentual auf die Einkommensteuer erhoben.
          Wenn nur 11 Monate Kirchensteuerpflicht bestand, eben 11/12 davon.

          Sprich, es geht die Kirchensteuer sehr wohl etwas an, wenn im Dezember viel verdient wurde.
          Im Extremfall, wenn bis November einschließlich gar nicht gearbeitet wurde, und die gesamten Einkünfte aus dem Dezember stammen, kiregt die Kirche trotzdem 11/12 von der Kirchensteuer, die angefallen wäre, wenn das ganze Jahr Kirchensteuerpflicht gewesen wäre. Dumm gelaufen.

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