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    Übergangsgeld eintragen

    Hallo an alle,
    ich war Ende 2014 bis ca. Mitte Januar 2015 in einer medizinischen Reha und habe fälschlicherweise Krankengeld von der Krankenkasse anstelle von Übergangsgeld von der DRV bekommen. Dies habe ich selbst damals selbst bemerkt und direkt an die Krankenkasse gemeldet. Anschliessend habe ich auch das Krankengeld auch zurückgezahlt, aber mein Übergangsgeld bisher von der DRV nicht bekommen, obwohl ich mehrmals sie darauf angeschrieben habe...

    Nun zu meinen Fragen :Wisst ihr, ob man irgendwo in der Einkommenssteuererklärung eintragen muss, dass man eigentlich eine Zahlung des Übergangsgeldes erwartet? Wenn ja, wo genau und da stellt sich wieder die Frage, ob es relevant ist, dass das Übergangsgeld für 2014 und 2015 wäre, soweit ich das Geld jemals von der DRV bekomme? Ich meine irgendwo in der Einkommenssteuererklärung in einer Anlage gelesen zu haben, dass man noch zu erwartendes Geld oder negative Einkünfte oder ähnliches ( ich weiss nicht mehr wie der genaue Wortlaut war) angeben soll... Eigentlich bin ich fast komplett fertig mit der Steuererklärung nur diese Fragen beschäftigen mich... Da ich nun eine Fristverlängerung beantragt hatte, muss ich mich beeilen und würde mich sehr freuen wenn man hier Hilfe bekommen könnte. Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von Gast19; 10.08.2016, 23:30. Grund: Rechtschreibfehler und Eintrag des Rehazeitraums

    #2
    AW: Übergangsgeld eintragen

    Ich würder nichts eintragen. Schließlich hast Du ja auch nichts bekommen.

    Wenn das Finanzamt andere Informationen hat, wird es diese verwenden, und Du findest sie dann im Steuerbescheid.

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      #3
      AW: Übergangsgeld eintragen

      Oh, ich habe aus Versehen diesen Eintrag doppelt erstellt. Verzeiht mir, es war mein erster Eintrag und ich musste mich noch zurechtfinden. Danke für euer Verständnis. Ich schaue demnächst mal was in Elster in den Anlagen stand und melde mich ggbfs. erneut zu diesem Thema... Schönen Abend!

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        #4
        AW: Übergangsgeld eintragen

        Hallo,

        auch bei Lohnersatzleistungen gilt das Zuflussprinzip - daher nichts eintragen was man nicht bekommen hat.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Übergangsgeld eintragen

          Hallo, herzlichen Dank für eure Antwort. Ich habe eine Frage in Bezug auf den Hauptvordruck Zeilen 80-81. Dort steht etwas über Verlustabzug und " nicht ausgeglichene negative Einkünfte". Trifft das nicht auf meinen Fall zu, da ich das Übergangsgeld bis dato nicht erhalten habe oder ist in diesem Abschnitt des Hauptvordrucks etwas anderes gemeint?

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            #6
            AW: Übergangsgeld eintragen

            Das betrifft steuerliche Verluste, die das Finanzamt festgestellt hat, nicht dein nicht ausbezahltes Übergangsgeld.

            Wie hier schon geschrieben: Das Übergangsgeld erklärst du in dem Jahr, in dem es dir ausbezahlt wird und nicht früher!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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