Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo, wie kann ich herausfinden, ob ich die Frage in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand mit ja oder nein beantworten muss. Steht dazu was in meiner Lohnsteuerbescheinigung?

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Wenn du nicht selbständig oder Student bist, musst du die Frage immer mit Ja beantworten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Wenn Du z. B. ElsterFormular verwenden würdest dann könntest Du in der Eingabehilfe nachgucken.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        Ehrlich gesagt fand ich die Hilfe in Elster unverständlich...warum steht dort nicht einfach, dass Arbeitnehmer Ja ankreuzen müssen? Ich habe wahrscheinlich das falsche angekreuzt. Wie könnte ich dieses Missverständnis geradestellen? Hat jemnd Erfahrung oder eine Idee? danke...
        Zuletzt geändert von Gast19; 16.08.2016, 00:30.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Der Fehler wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit vom FA stillschweigend korrigiert.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Das hoffe ich doch sehr...Wisst ihr, ob man im Steuerbescheid erkennen kann, ob dieser Fehler korrigiert wurde? Ich überlege sonst einfach beim FA anzurufen, und ihnen zu sagen, dass ich aus Versehen wahrscheinlich nein angekreuzt hatte und die Beamtin/den Beamten bitten dies zu überprüfen oder so...

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Lass es sein.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                Zitat von Gast19 Beitrag anzeigen
                Das hoffe ich doch sehr...Wisst ihr, ob man im Steuerbescheid erkennen kann, ob dieser Fehler korrigiert wurde? Ich überlege sonst einfach beim FA anzurufen, und ihnen zu sagen, dass ich aus Versehen wahrscheinlich nein angekreuzt hatte und die Beamtin/den Beamten bitten dies zu überprüfen oder so...
                Du kannst das ja selbst nachstellen, indem du die entsprechende Steuererklärung öffnest und das Feld von nein auf ja änderst. Dann schaust du dir die Steuerberechnung an, ob es einen Unterschied gibt.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                  Leider habe ich mein PW für die älteren Steuerbescheide, die ich mit dem ElsterFormular erstellt und mit einem Passwort versehen hatte, vergessen...Pin kann man nicht ändern, oder???
                  Aktuell erstelle ich die Steuererklärung für 2015 mit ElsterOnline. Dort habe ich wie du es mir vorgeschlagen hast mit "Ja" und "Nein" nachgestellt.

                  Folgendes kam heraus:

                  Wenn ich "ja" anklicke, dann werden ca. -200 Euro festgesetzt und wenn ich "nein" anklicke ca. -300 Euro. (Laut Steuerbescheid bei ElsterOnline)
                  Wie muss ich dies lesen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                    Mit ja bekommst du 100 weniger zurück.
                    Der Unterschied ist im günstigsten Fall 0, im schlechtesten ca. 400.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                      @neysee:

                      Oh nein....Ich hatte aus Versehen "nein" in den vergangenen Steuererklärungen angeklickt, und ich vermute, dass das FA dies nicht korrigiert hat. Der Hinweis "inklusive etwaiger Zusatzbeiträge" und "ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs.1 Nr.3 Buchstabe a Satz 4 EStG" steht in den Steuerbescheiden der letzten Jahre nicht.. Zumindest stand der o.g. Hinweis in dem Steuerbescheid für 2015, die ich nun nachgestellt mit "ja" angeklickt habe... Auch wenn es sich komisch anhört: Das wäre jetzt echt schlecht, wenn ich wegen meines Fehlers in den letzten Jahren zuviel Geld zurückbekommen hätte...Übrigens: Wie kommst du auf den Betrag "0" und "400"?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                        Da ich immer noch wette, dass es korrigiert wurde, solltest du deine Gedanken anderen Dingen widmen.

                        Ansonsten unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht, im schlechtesten Fall um 900 (Höchstgrenze 1900 zu 2800), wieviel das bei maximal 42% Grenzsteuersatz ist, kann man leicht ausrechnen.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                          Hi, danke für eure Antwort. Sorry neysee, möchte nicht nerven naja, ich könnte diejenige sein, die am Ende blöd dasteht...warum sollte man nicht einfach beim Fa nachfragen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das FA nicht bemerkt oder übersehen hat, dass in Zeile 10 nein angekreuzt wurde, weil ich bei meiner ersten Steuererklärung teilweise selbständig (Es war ein geringfügiger Hinzuverdienst während der Arbeitslosigkeit) war und danach nichtselbständiger AN. Vielleicht denkt man ja beim Fa, dass ich noch immer selbständig bin und hat daher nicht korrigiert? Anhand meiner älteren Steuerbescheide und den besagten Vergleich mit ja und nein bin ich zu dieser Erkenntnis gekommen...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                            Hallo,

                            Bei ALG steht im Normalfall -Ja-
                            Wer bezahlt denn deine Beiträge?

                            und zum Rest hier noch einmal das Zitat von neysee

                            Ansonsten unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht, im schlechtesten Fall um 900 (Höchstgrenze 1900 zu 2800), wieviel das bei maximal 42% Grenzsteuersatz ist, kann man leicht ausrechnen.

                            d.h. waren deine Beiträge unter 1900 verh 3800 siehst du nichts
                            (unterscheidet sich der Betrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen im besten Fall gar nicht)

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                              Zitat von Gast19 Beitrag anzeigen
                              Hi, danke für eure Antwort. Sorry neysee, möchte nicht nerven naja, ich könnte diejenige sein, die am Ende blöd dasteht...warum sollte man nicht einfach beim Fa nachfragen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das FA nicht bemerkt oder übersehen hat, dass in Zeile 10 nein angekreuzt wurde, weil ich bei meiner ersten Steuererklärung teilweise selbständig (Es war ein geringfügiger Hinzuverdienst während der Arbeitslosigkeit) war und danach nichtselbständiger AN. Vielleicht denkt man ja beim Fa, dass ich noch immer selbständig bin und hat daher nicht korrigiert?
                              Das FA sieht deine Lohnsteuerbescheinigungen und stellt fest, dass du (mindest zeitweise) sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Hierdurch sieht ein Bearbeiter, dass Ja anzukreuzen ist. Dass er das nicht sieht, ist zwar nicht auszuschließen, aber unwahrscheinlich.

                              Und selbst, wenn es wirklich übersehen wurde: Rufst du auch bei der Stadt an, wenn du falsch geparkt hast, sie sollen dir bitte ein Knöllchen schicken?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X