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Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

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    Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

    Guten Tag,

    als Steuerberater habe ich für meine Praxis bei Elster die Organisationsregistrierung (mit Angabe der Umsatzsteuer-Nr.) und Sicherheitsstick vorgenommen. Das Organisationszertifikat wurde gewählt, da z.B. im Informationsschreiben "Häufig gestellte Fragen für steuerberatende Organisationen", hier Frage Nr. 21 ff. dies ausdrücklich empfohlen wurde, da hiermit ein ungegrenzter Belegabruf möglich sein soll.
    Die Anmeldung beim Elsteronline-Portal funktioniert.

    Nun mein Problem:
    Beim Elsteronline-Portal ist das Feld Belegabruf grau hinterlegt, also nicht aufrufbar. Um aber für die Mandanten den Berechtigungsantrag zu stellen, wird m.E. das Feld benötigt.

    Die Elster-Hotline war hier bisher keine Hilfe. In verschiedenen E-Mails wurden teils gegenteilige Ursachen hierfür angegeben. Das Problem aber leider nicht gelöst.

    Hatte einer von Ihnen bereits das Problem und wie konnte es gelöst werden?
    Gibt es für Steuerberater vielleicht einen separaten Zugang zu Elster-Online?

    Ich hoffe meine Frage bzw. mein Problem verständlich dargestellt zu haben. Ansonsten bitte nochmals nachfragen.

    Herzlichen Dank und viele Grüße

    #2
    AW: Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

    Die meisten Steuerberater dürften die Vollmachtsdatenbank nutzen.

    Ansonsten siehe:
    https://www.elster.de/belegabruf/stberater.php

    Insbesondere der Button "Berechtigungsmanagement".

    Noch eine Frage :
    Bist du dir sicher, dass du ein Organisationszertifikat hast und kein normales (unter einer StNr registriertes Zertifikat ) Zertifikat?
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

      Hallo Elster_mh,

      die Vollmachtsdatenbank ist sicherlich der einfachere Weg für Steuerberater, aber auch ohne Nutzung der Vollmachtsdatenbank sollte es funktionieren ->eigentlich wie du es gemacht hast.
      Der Button darf nicht grau sein-> dass ist genau der Einstieg, sich selbst anzumelden und Berechtigungen für Mandanten zu beantragen.

      Wie lange ist die Registrierung her ?

      Fällt mir auch momentan nichts anderes ein, als der Verdacht von Elster-Tester -> nach dem Login auf der Startseite wird es ja deutlich abgebildet.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

        Guten Tag,

        herzlichen Dank an Sie für die schnelle Rückmeldung.

        Beim Einloggen in Elsteronline-Portal steht:
        Sie haben das Benutzerkonto am 15.07.2016 unter Angabe der Steuernumer xxxx registiert.
        Art des Zertifikats: Organisationszertifikat

        Bei der Registrierung würde ausdrücklich eine Steuernummer wie z.B. die Steuerenummer für die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgefragt.

        Woran kann nun der Fehler liegen?

        Herzlichen Dank und viele Grüße

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          #5
          AW: Belegabruf mittels Organisationszertifikat funktioniert nicht

          Woran kann nun der Fehler liegen?
          Da die Mehrzahl der erfahrenen User hier mit ID und Basiszertifikat registriert ist, ist das für uns nicht so ganz einfach.

          Man kann in der Kontoverwaltung in jedem Fall die Berechtigungen nachsehen.

          Die Berechtigung zum Abholen von Belegen im Rahmen der VaSt muss dort ganz am Anfang stehen.

          Wenn es die nicht gibt, weiß ich auf Anhieb auch nicht, was schief gegangen ist.

          Der Sicherheitsstick ist ja vorhanden, wie der Begriff Registrierung mit Ihrer Organisationssteuernummer genau zu verstehen ist, kann ich nicht sagen.

          Laut Hilfetext müsste es gehen:
          Sofern Sie nicht an der Vollmachtsdatenbank teilnehmen, können Sie natürlich dennoch den Service der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Organisationssteuernummer in Verbindung mit einem Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte im ElsterOnline-Portal registriert sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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