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Rückerstattung Kaufpreis

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    Rückerstattung Kaufpreis

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:

    Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?

    Für Hinweise bin ich dankbar.

    Viele Grüße
    Stefan

    #2
    AW: Rückerstattung Kaufpreis

    Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:

    Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?

    Für Hinweise bin ich dankbar.

    Viele Grüße
    Stefan
    Hallo,
    Du hattest eine Ausgabe, anschliessend eine Einnahme in gleicher Höhe.
    Im Ergebnis 0.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Rückerstattung Kaufpreis

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Du hattest eine Ausgabe, anschliessend eine Einnahme in gleicher Höhe.
      Im Ergebnis 0.
      Ja, im Ergebnis 0. Aber zählt die Rückerstattung als Einnahme, die sich auf meinen Umsatz auswirkt? Meine Umsatzgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung liegt ja bei 17.500 Euro. Habe ich durch die Rückerstattung jetzt einen Umsatz erzielt?

      Kommentar


        #4
        AW: Rückerstattung Kaufpreis

        Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigen
        Ja, im Ergebnis 0. Aber zählt die Rückerstattung als Einnahme, die sich auf meinen Umsatz auswirkt? Meine Umsatzgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung liegt ja bei 17.500 Euro. Habe ich durch die Rückerstattung jetzt einen Umsatz erzielt?
        Der wäre doch auch Null, oder?
        Einkauf - Verkauf = 0
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Rückerstattung Kaufpreis

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Der wäre doch auch Null, oder?
          Einkauf - Verkauf = 0
          Ist er das? Es ist ja kein Verkauf. Es ist eine Rückerstattung des Kaufpreises.

          Kommentar


            #6
            AW: Rückerstattung Kaufpreis

            Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigen
            Ist er das? Es ist ja kein Verkauf. Es ist eine Rückerstattung des Kaufpreises.
            Dann packe Deine Rückerstattung als Einnahme und Umsatz rein - mit allen Konsequenzen.
            Wie es Dir gefällt.

            Besser beraten bist Du mit einem steuerberatenden Beruf.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Rückerstattung Kaufpreis

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Dann packe Deine Rückerstattung als Einnahme und Umsatz rein - mit allen Konsequenzen.
              Wie es Dir gefällt.

              Besser beraten bist Du mit einem steuerberatenden Beruf.
              Das ist doch genau meine Frage. Wie wäre es denn korrekt? Deine Antworten waren für mich leider nicht wirklich eindeutig.

              Kommentar


                #8
                AW: Rückerstattung Kaufpreis

                Hallo Stefan1982,

                hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung und bei Problemen in der Anwendung Hilfe leisten.
                Viele Fragen sind immer wieder grenzwertig, weil es keine Fragen sind die eigentlich ein ELSTER-Problem darstellen.
                Deshalb auch von stiller der Hinweis, dass hier keine Steuerberatung erfolgen kann und darf soll hier nochmal erwähnt werden.

                Du hast dir ein Gerät oder eine Maschine gekauft, welches du zur Ausübung deiner Tätigkeit benötigst um Umsätze bzw. Einnahmen zu erzielen. Jetzt geht es gleich kaputt und du gibst es zurück und bekommst dein Geld wieder, hast also weniger Ausgaben bei deiner Tätigkeit.

                Tschüß

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