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Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

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    #16
    AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

    Zitat von Lunakatz Beitrag anzeigen
    Das heißt einfach nur meine Werbungskosten angeben und die beiden freiberuflichen Tätigkeiten und die Minijobs fallen weg!
    Sofern man ein Komma hinter 'Tätigkeiten' setzt, kann man diese Aussage bejahen.

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      #17
      AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

      Ich hoffe ich muss dann nichts nachzahlen...insgesamt waren es 800 € aus den beiden freiberuflichen Tätigkeiten.
      Du musst nichts nachzahlen. Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit mindert deine Verluste aus dem Studium, soweit diese überhaupt als Werbungskosten anerkannt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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