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Doppelbesteuerungsabkommen USA

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    Doppelbesteuerungsabkommen USA

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu meiner konkreten Situation, die sich wie folgt darstellt:

    Seit 1. Juni arbeite ich für einen amerikanischen Arbeitgeber (Universität). Ich habe keinen offiziell gemeldeten Wohnsitz in den USA (wohne dort quasi zur Untermiete), sondern bin noch in Deutschland gemeldet, aber die meiste Zeit (>95%) in den USA. Das Gehalt wird auf mein amerikanisches Konto gezahlt, und die 25% Income Tax werden auch gleich von der Uni einbehalten und abgeführt.

    Jetzt die Frage:
    Da ich meinen Wohnsitz noch in Deutschland habe, inwieweit muss ich hier das Gehalt noch versteuern oder eben nicht? Muss ich es in der Einkommensteuererklärung als Progressionsvorbehalt angeben? Was gibt es zur Nor noch zu beachten?

    Vielen Dank im Voraus!!

    #2
    AW: Doppelbesteuerungsabkommen USA

    Wo man gemeldet ist hat bei der Einkommensteuer keine Bedeutung. Und mit Deinen Arbeitnehmern hat die Frage auch nix zu tun

    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

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      #3
      AW: Doppelbesteuerungsabkommen USA

      Sorry, ich verstehe nicht ganz. Das heißt ...? Ich bin im falschen Forum? Ich muss nichts versteuern? Ich muss weitere Informationen liefern?

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        #4
        AW: Doppelbesteuerungsabkommen USA

        Zitat von nussie Beitrag anzeigen
        Sorry, ich verstehe nicht ganz. Das heißt ...? Ich bin im falschen Forum? Ich muss nichts versteuern? Ich muss weitere Informationen liefern?

        Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)(2 Betrachter)
        Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme
        Ja
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          Doppelbesteuerungsabkommen USA

          Hallo liebes Forum,

          ich habe eine Frage zu meiner konkreten Situation, die sich wie folgt darstellt:

          Seit 1. Juni arbeite ich für einen amerikanischen Arbeitgeber (Universität). Ich habe keinen offiziell gemeldeten Wohnsitz in den USA (wohne dort quasi zur Untermiete), sondern bin noch in Deutschland gemeldet, aber die meiste Zeit (>95%) in den USA. Das Gehalt wird auf mein amerikanisches Konto gezahlt, und die 25% Income Tax werden auch gleich von der Uni einbehalten und abgeführt.

          Jetzt die Frage:
          Da ich meinen Wohnsitz noch in Deutschland habe, inwieweit muss ich hier das Gehalt noch versteuern oder eben nicht? Muss ich es in der Einkommensteuererklärung als Progressionsvorbehalt angeben? Was gibt es zur Nor noch zu beachten?

          Vielen Dank im Voraus!!

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            #6
            AW: Doppelbesteuerungsabkommen USA

            Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung.

            Steuerrechtliche Fragen hingegen sind hier nicht erlaubt.

            Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

            Du solltest dich daher an einen Steuerberater wenden.

            Nur so viel :
            Einzutragen sind die Einkünfte in deiner deutschen Steuererklärung auf jeden Fall. Die Frage ist nur , in welcher Zeile.
            Da du in Deutschland einen Wohnsitz hast, bist du auch grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig.
            Mfg

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