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Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

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    Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

    Servus,

    vorab: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen?

    Mir wurde gesagt, dass man die Kosten für die Einkommensteuererklärung (also z.B. Porto, Kopierkosten) in Anlage N geltend machen kann. Wenn das stimmt, in welcher Zeile?
    servus, tschau, bye
    Herbert
    http://www.gavagai.de/

    #2
    AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

    vorab: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen?
    Man kann,aber sie werden in der Regel nicht beantwortet. Steuerberatung ist uns hier nämlich nicht erlaubt!

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Man kann,aber sie werden in der Regel nicht beantwortet. Steuerberatung ist uns hier nämlich nicht erlaubt!

      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
      Wie schaut es dann mit deinem Nachsatz aus:

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!

      Ist dir Steuerberatung erlaubt ?
      Aber OK, ich stelle die Frage zum Formular N in einem anderen Forum. Auch meine Frage wo man den Übungsleiterfreibetrag einträgt ziehe ich zurück, damit mir niemand unerlaubte Steuerberatung gibt.
      Danke.
      servus, tschau, bye
      Herbert
      http://www.gavagai.de/

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        #4
        AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

        @ gavagai

        Steuerberatung ist im ElsterForum nicht erlaubt.

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          #5
          AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

          Wie schaut es dann mit deinem Nachsatz aus:
          Solche allgemeinen Hinweise erfüllen nicht den Tatbestand der Hilfe in Steuersachen

          Auch die Frage wo man einen Übungsleiterfreibetrag sinnvollerweise einträgt, zielt nicht auf Steuerberatung.

          Die Frage, ob man die Kosten für die Einkommensteuererklärung (also z.B. Porto, Kopierkosten) als Werbungskosten geltend machen kann, betrifft hingegen materielles Steuerrecht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Solche allgemeinen Hinweise erfüllen nicht den Tatbestand der Hilfe in Steuersachen

            Auch die Frage wo man einen Übungsleiterfreibetrag sinnvollerweise einträgt, zielt nicht auf Steuerberatung.

            Die Frage, ob man die Kosten für die Einkommensteuererklärung (also z.B. Porto, Kopierkosten) als Werbungskosten geltend machen kann, betrifft hingegen materielles Steuerrecht.
            Das habe ich auch nicht gefragt, sondern in welche Zeile man diese Kosten einträgt. Aber die Frage wurde mir von anderer Seite schon bearbeitet.
            Ich habe Einkommensteuererklärung und EÜR an das Finanzamt gesandt. Am Montag wird das Päckchen mit den Anlagen zur Post gebracht und ich habe für 51 Wochen wieder Weihnachten bis zur nächsten Einkommensteuererklärung, bei der sich dann hoffentlich die Vorteile der Erfassung mit ELSTER auswirken werden; schon jetzt gab es den Vorteil, dass ich nicht auf 20 Formulare (geschätzt) Name, Vorname und Steuernummer eintragen musste.
            Danke für eure Unterstützung.
            servus, tschau, bye
            Herbert
            http://www.gavagai.de/

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              #7
              AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

              Das habe ich auch nicht gefragt, ...
              Wirklich nicht? Deine Frage begann so:

              vorab: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen?
              Am Montag wird das Päckchen mit den Anlagen zur Post gebracht ...
              Da wundert mich nicht, dass die Steuererklärung keine rechte Freude macht!

              https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

                Ich muss z.B. auch zum Hauptvordruck (Mantelbogen) Belege für Handwerkerrechnungen einreichen.
                Bei der KAP gibt es nur 1 Formular für mich und 1 Formular für die Ehefrau. Für dieses 1 Formular müssen als die Daten der Bank, der Direktbank, der Bausparkasse und der Sparkasse auf einer Anlage Posten für Posten addiert werden. 150 Seiten kommen da locker zusammen und es wird jährlich mehr, denn an nix ändert der Bundestag lieber herum als an der Einkommensteuer, den Freibeträgen,der x.Novelle zur Arbeitnehmersparzulage oder was immer das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erschwert.
                Was ELSTER sagt ist da nicht relevant.
                servus, tschau, bye
                Herbert
                http://www.gavagai.de/

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                  #9
                  AW: Kann man hier auch steuerbezogene Fragen stellen? Wohin mit ...

                  Für dieses 1 Formular müssen als die Daten der Bank, der Direktbank, der Bausparkasse und der Sparkasse auf einer Anlage Posten für Posten addiert werden. 150 Seiten kommen da locker zusammen und es wird jährlich mehr.
                  Die Banken und Bausparkassen erteilen auf Antrag jeweils eine Jahressteuerbescheinigung für alle Konten. Die ist auf der Vorder- und Rückseite bedruckt, das ist also ein Blatt je Bank für den Ehemann und für die Ehefrau.
                  Bei meiner Frau und mir kommen da maximal 7 Bescheinigungen zusammen, wobei wir 2015 nur die 3 Bescheinigungen meiner Frau einreichen mussten, da wir nur für sie eine Anlage KAP beigefügt haben.

                  Mehr als diese Jahressteuerbescheinigungen oder gar etwas anderes einzureichen, ist absolut überflüssig! Oft muss man seine Kapitalerträge sowieso überhaupt nicht erklären, z. B, wenn der Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft wurde.

                  Belege für Handwerkerrechnungen müssen auch nur auf Anforderung eingereicht werden! Ich räume aber ein, dass da oft Belege angefordert werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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