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Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

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    Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer, wollte demzufolge in Miene Umsatzsteuererklärung
    nach § 19 Absatz 1 UStG in die Felder 33 und 34 meine Gewinne aus 2015 und 2015 eintragen.

    Das sei ja angeblich alles, wie es aussieht. Hat sich das Formular geändert? Im Web schreiben alle von "nur die Punkte 31 bis 35" ausfüllen, also ebenfalls die Gewinne.

    Nur, wenn ich das online mache geht es nicht weiter. "Es müssen Angaben ergänzt bzw. korrigiert werden."

    Grüne Haken sind nur vor

    ALLGEMEINE ANGABE
    KLEINUNTERNEHMER (§ 19 Absatz 1 UStG )

    Die Anlage UN muss ich ja nicht, dann hiesst es wieder dass ich die Anlage UR ausfüllen muss.

    Ich verstehe aber nicht warum ich überhaupt etwas anderes als die letzten beiden (mickrigen) Umsätze ausfüllen muss.
    Oder sollte ich das Formular einfach ausdrucken und der Finanzamtsdame einfach in die Hand drücken nachdem ich die Umsätze eingetragen habe?

    FG

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

    Hallo,

    Umsätze kommen, wie der Name schon sagt, in die Umsatzsteuererklärung und NICHT der Gewinn

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Umsätze kommen, wie der Name schon sagt, in die Umsatzsteuererklärung und NICHT der Gewinn

      Gruß FIGUL
      Jetzt ging es, aber ich habe einfach mein steuerlich anrechenbares Einkommen angegeben. Dieser kam ja von selbstständiger Tätigkeit; so wurde er ja in der EKS verlangt und angegeben

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

        Zitat von Laikesh Beitrag anzeigen
        Jetzt ging es, aber ich habe einfach mein steuerlich anrechenbares Einkommen angegeben.
        Dann war es einfach falsch!
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

          Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
          Dann war es einfach falsch!
          Also muss da einfach das Einkommen (Summe aller Beträge die ich in Rechnung gestellt) habe, richtig?

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

            Zitat von Laikesh Beitrag anzeigen
            Also muss da einfach das Einkommen (Summe aller Beträge die ich in Rechnung gestellt) habe, richtig?
            ja, richtig!

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

              Also muss da einfach das Einkommen (Summe aller Beträge die ich in Rechnung gestellt) habe, richtig?
              Du meinst richtig deine Einnahmen! Die sollte man aber nicht als Einkommen bezeichnen, damit ist im Steuerrecht nämlich etwas anderes gemeint.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

                Info:

                Bei der Umsatzsteuererklärung wird nicht die Bezeichnung Einnahmen oder Einkommen verwendet. Richtig heißt es Umsatz

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung nicht zu versenden trotz Kleinunternehmertums

                  Das es sich um Umsätze handelt, stimmt natürlich, aber vielleicht ist das seinem Fall noch verwirrender als der Begriff Einnahmen.

                  Zuerst schreibt der TE nämlich:

                  Jetzt ging es, aber ich habe einfach mein steuerlich anrechenbares Einkommen angegeben. Dieser kam ja von selbstständiger Tätigkeit; so wurde er ja in der EKS verlangt und angegeben
                  Dann hat er nachgefragt:

                  Also muss da einfach das Einkommen (Summe aller Beträge die ich in Rechnung gestellt) habe, richtig?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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