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Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

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    Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

    Hallo,

    bisher habe ich die sogenannten Entgeltersatzleistungen (u.a. das Kinderkrankengeld - wenn ich mit dem Kind krank geschrieben war) immer in der Anlage N eingetragen.

    Im Jahr zuvor - konnte ich noch alle einzelnen Zeiträume mit den Beträgen von der Krankenkasse eintragen.

    In der Steuer 2016 ist es jedoch nur noch möglich, dass ich nur noch Krank mit Kind eintragen kann - jedoch die Zeiträume und Beträge nicht mehr.

    Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist???

    Gruß Sandra

    #2
    AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

    Du meinst sicher 2015, denn 2016 ist ja noch nicht rum und die Formulare und Programme für 2016 gibt es noch nicht. Im übrigen Hauptbogen Zeile 91.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

      Ja, ich meine für 2015 :-)

      Hat sich das geändert zum Jahr zuvor?

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        #4
        AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

        Hallo Sandrahal,

        du hast doch in der Zeile 91 den Button hinzufügen, da kannst du gerne alle Zeiträume getrennt aufführen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

          OK ... DANKE für die Info, war nur etwas verunsichert, weil es bisher immer in Anlage N aufgeführt war.

          Nicht das ich dieses Jahr wieder noch weniger zurückbekomme oder gar nachzahlen muss :-(

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            #6
            AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

            Hallo Sandrahal,

            das liegt aber dann bestimmt nicht an der geänderten Eintragungsmöglichkeit !

            Tschüß

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              #7
              AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

              Wir hatten das Thema schon mehrmals: Bisher konnten man das Ganze im Hauptbogen an dieser Stelle UND ALTERNATIV in der Anlage N eintragen. Das hatte den Sinn, dass Anlage N naheliegender war, es aber auch Personen ohne Arbeitsverhältnis gibt, die überhaupt keine Anlage N einzureichen brauchen und das dann nur deswegen hätten machen müssen. Der Schuss ging aber dann nach hinten los, da der eine oder andere das dann an BEIDEN Stellen eingetragen hat, wodurch die Beträge fälschlich -konsequenterweise- addiert wurden. Oder der Bearbeiter hatte elektronische Daten zur Kennziffer in der Anlage N und übersah die Eintragung im Hauptbogen. Daher nun die Änderung, dass es nur noch die Eintragungsmöglichkeit im Hauptbogen gibt und gut ist. Führt aber wie bei Dir und Anderen dazu, dass in 2015 der eine oder andere verzweifelt die Anlage N mehrmals durchsucht und die Eintragungsmöglichkeit nicht findet. Im übrigen auch Hinweis auf die amtliche Anleitung zur Erklärung, in der es zur Anlage N Zeile 27 heißt:

              Haben Sie 2015 von Ihrem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz oder Altersteilzeitzuschläge aufgrund der Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder erhalten, ist die Summe der aus gezahlten Beträge in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ausgewiesen. Nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn / Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) tragen Sie bitte in Zeile 91 des Hauptvordrucks ein.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

                Hallo!
                Ich habe im Forum nichts zum Thema Nettoverdienstausfall finden können, und das mir dieses Thema mir gerade schon geholfen hat, zum Thema Kinderkrankengeld, könnt ihr mir vielleicht auch helfen.

                Ich würde gerne wissen, ob ich eine Erstattung der Krankengasse (Nettoverdienstausfall wegen Krankheit des Kindes) in der Steuererklärung (2016) angeben muss und wenn ja wo. Auch in der Zeile 91? Oder vielleicht beim Vorsorgeaufwand, Erstattung von geleisteten Beiträgen?
                Ich freue mich über eure Hilfe! LG

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                  #9
                  AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

                  Wieso willst Du das denn DOPPELT berücksichtigt haben ? Wenn Du einen NETTOverdienstausfall hattest, hattest Du auch einen BRUTTOverdienstausfall, d.h. Dein steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn wird niedriger, d.h. der Wert in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung und damit Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit SIND schon gemindert.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

                    Ja und deswegen hat die Krankenkasse mir Geld überwiesen. Ich weiß nur nicht, ob ich diese Summe der Krankenkasse irgendwo vermerken muss.

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                      #11
                      AW: Kinderkrankengeld - wo trage ich es bei der Steuererklärung 2016 ein??

                      Ja, das muss in Zeile 91 rein. Deine Krankenkasse liefert Dir dazu eine Bestätigung mit dem genauen Wert, da die das auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

                      Ich war bei Deiner Frage etwas falsch gepolt und nur auf Verdienstausfall gesprungen. Vergiss, was ich vorher gesagt habe, trifft nicht Deinen Fall.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

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