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umsatzsteuerfrei ausländische Einkünfte ins Formular (Umsatzsteuererklärng) eintragen

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    umsatzsteuerfrei ausländische Einkünfte ins Formular (Umsatzsteuererklärng) eintragen

    Als Selbständige arbeite ich auch für Unternehmen mit Sitz in OECD-Ländern, bin umsatzsteuerpflichtig und möchte gerade meine Steuererklärung abschließen, weiß aber nicht, wo ich diese Einkünfte im Formular eintragen soll. Die Unternehmen zahlen die MwSt in ihrem jeweiligen Land und um die Doppelbesteuerung zu vermeiden sollte ich hier keine mehr zahlen. Auf meinen Rechnungen ist auch nur der Nettobetrag darauf.
    Meine Vermutung wäre die Anlage UR der Umsatzsteuererklärung, der "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"-Teil, aber da muss man auch die Summe der Umsatzsteuer angeben. Und wenn es das wäre, ist noch immer nicht klar, ob es dann Zeile 22 oder 23 ist.

    Ich wäre sehr dankbar für jedwede Hilfe!

    #2
    AW: umsatzsteuerfrei ausländische Einkünfte ins Formular (Umsatzsteuererklärng) eintr

    Für die Umsatzsteuer ist es vollkommen unerheblich ob ein Staat zur OECD gehört oder nicht. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Inlandsumsätzen, innergemeinschaftlichen Umsätzen und Drittlandsumsätzen.

    Außerdem ist es wichtig ob es sich um Lieferungen oder um sonstige Leistungen handelt. Obwohl ja Deine Formulierung umsatzsteuerfrei schon auf Lieferungen schließen lässt.

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      #3
      AW: umsatzsteuerfrei ausländische Einkünfte ins Formular (Umsatzsteuererklärng) eintr

      Ok, das wären dann Drittlandsumsätze? Die Buchhaltung der Auftraggeber ist im Drittland, sie haben aber Filialen in Deutschland. Das sollte allerdings egal sein, wenn das Geld von anderswo kommt, oder?
      Es sind einerseits Übersetzungen, zum Anderen Dienstleistungen (Testdurchführungen vor Ort). Ich würde mal vermuten, dass sowas unter sonstige Leistungen fällt...

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        #4
        AW: umsatzsteuerfrei ausländische Einkünfte ins Formular (Umsatzsteuererklärng) eintr

        Hallo krikox,

        also keine Lieferungen sondern du erbringst sonstige Leistungen.
        Da solltest du besser mal in das Umsatzsteuergesetz schauen, denn da gibt es diverse Unterschiede wo ist der Ort der sonstigen Leistungen, wo der Unternehmer seinen Sitz hat oder wo die Leistung erbracht wird usw. oder besser noch einen Steuerberater deines Vertrauens fragen.

        Tschüß

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