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Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

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    Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

    Hallo zusammen,

    ich habe nach der erstellung meiner Steuererklärung meinen Bescheid bekommen und dort ist mir etwas sehr negativ aufgefallen.
    Bei den Unterpunkt "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" wird von der gesamten Altersvorsorge der Arbeitgeberanteil mathematisch nicht richt abgezogen.
    Unten eine Beispielsrechnung mit angenommenen geraden Zahlen, wie ich es aber aus meinem Bescheid auch rausgelesen habe:

    z.B.
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 12.000 (in diesem Beispiel bestehend aus 5.000 Arbeitnehmeranteil, 5.000 Arbeitgeberanteil, 2.000 Basis-Rente)
    davon 80% 9.600
    ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 5.000
    verbleibend 4.600

    Mathematisch richtig wäre hier, wenn man den Arbeitgeberanteil von 5.000 vor der multiplikation mit 0.8 abzieht oder diesen vor dem Abzug ebenfalls mit 0.8 multipliziert. Dies würde in dem oberen Beispiel einen Unterschied von 1.000! Euro ausmachen.

    Meine Frage wäre nun, ob dies auch in anderen Bescheiden der Fall ist und falls ja ob dies überhaupt rechtens ist? Durch diese Rechenweise wird die Altersvorsorge nämlich nicht mit 80% abgesetzt, sondern deutlich niedriger (im Beispiel nur mit 66%).
    Falls jemand hierzu etwas schreiben könnte wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Buchi

    #2
    AW: Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

    Zitat von Buchi Beitrag anzeigen
    Mathematisch richtig wäre hier, wenn man den Arbeitgeberanteil von 5.000 vor der multiplikation mit 0.8 abzieht
    Warum denn? Den Arbeitgeberanteil hast Du doch gar nicht getragen!

    Was hat denn die Berechnung mit Elster ergeben? Wo weicht der Bescheid davon ab?

    EDIT: Meinen ersten Satz muss ich zurücknehmen. Ich hab das verkehrt rum verstanden. Auf https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...rages-ab-2015/ hab ich z. B. gefunden:

    Da bei Angestellten der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon ein Anteil von 80 % angesetzt und dann wieder in voller Höhe abgezogen wird, ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2015 tatsächlich nur mit 60 % absetzbar.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.09.2016, 17:41.

    Kommentar


      #3
      AW: Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

      Die Berechnung entspricht der aktuellen Rechtslage.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

        Danke für die schnelle Antwort,

        heißt also im Grunde der Staat verspricht 80% seien absetzbar, aber reduziert dies durch eine Hintertüre wieder.
        Naja das einzige Gute ist, dass in 10 Jahren wenn 100% absetzbar sind diese Rechenweise keinen Unterschied mehr macht.

        Kommentar


          #5
          AW: Falsche berechnung der abziehbare Sonderausgaben

          heißt also im Grunde der Staat verspricht 80% seien absetzbar, aber reduziert dies durch eine Hintertüre wieder.
          Da unterläuft dir ein Denkfehler. Der Arbeitgeber hat für seinen hälftigen Anteil keine Steuern bezahlt, da sind also 100% steuerfrei geblieben.

          Wenn insgesamt im Bezugsjahr aber nur 80% steuerfrei bleiben sollen und das ist die Gesetzeslage, geht das notgedrungen zu deinen Lasten.

          Vom Gesamtbeitrag AG + AN sind unterm Strich dennoch 80% steuerfrei geblieben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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