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Anlage G oder Anlage S?

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    Anlage G oder Anlage S?

    Hallo zusammen,

    ich bin reichlich spät dran und muss noch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 abgeben. Nun schlage ich mich damit gerade herum mit meiner ersten Steuererklärung überhaupt und es tun sich mir doch noch einige Fragen auf.
    Ich bin Vollzeitstudentin habe im Oktober 2015 nebenher ein Gewerbe angemeldet, um als Texterin und Übersetzerin auf Rechnung arbeiten zu können. Ich habe definitiv viel weniger als 17.500€ eingenommen. Genau genommen, habe ich nur im November 2015 und im Januar 2016 für das Unternehmen Texte geschrieben und seitdem keinerlei Einkünfte mehr über mein "Gewerbe" gehabt. Da der Beruf der Texterin ja eher ein kreativer Beruf ist, hätte ich auf Anlage S getippt. Allerdings habe ich ja nunmal ein Gewerbe angemeldet und bin somit zur Abgabe der Anlage G verpflichtet, oder? Muss ich dann beides ausfüllen oder nur eins? Was ist wirklich richtig?

    Muss ich eine EÜR ausfüllen oder wie belege ich meine wenigen Einnahmen? Schicke ich meine Rechnungen mit, die ich ausgestellt habe? Und wenn ja, wie? Per Post oder geht das elektronisch?

    Ich werde nach der Abgabe dieser Steuererklärung wohl mein Gewerbe wieder abmelden, weil ich ja momentan sowieso nicht darüber arbeite. Dennoch muss ich da jetzt erst einmal durch. Ich entschuldige mich für jegliche dämlichen Fragen und hoffe auf Hilfe ich bin vollkommen ahnungslos.

    Vielen lieben Dank und einen schönen Donnerstagabend!

    #2
    AW: Anlage G oder Anlage S?

    Zitat von larissak Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin reichlich spät dran und muss noch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 abgeben. Nun schlage ich mich damit gerade herum mit meiner ersten Steuererklärung überhaupt und es tun sich mir doch noch einige Fragen auf.
    Ich bin Vollzeitstudentin habe im Oktober 2015 nebenher ein Gewerbe angemeldet, um als Texterin und Übersetzerin auf Rechnung arbeiten zu können. Ich habe definitiv viel weniger als 17.500€ eingenommen. Genau genommen, habe ich nur im November 2015 und im Januar 2016 für das Unternehmen Texte geschrieben und seitdem keinerlei Einkünfte mehr über mein "Gewerbe" gehabt. Da der Beruf der Texterin ja eher ein kreativer Beruf ist, hätte ich auf Anlage S getippt. Allerdings habe ich ja nunmal ein Gewerbe angemeldet und bin somit zur Abgabe der Anlage G verpflichtet, oder? Muss ich dann beides ausfüllen oder nur eins? Was ist wirklich richtig?

    Muss ich eine EÜR ausfüllen oder wie belege ich meine wenigen Einnahmen? Schicke ich meine Rechnungen mit, die ich ausgestellt habe? Und wenn ja, wie? Per Post oder geht das elektronisch?

    Ich werde nach der Abgabe dieser Steuererklärung wohl mein Gewerbe wieder abmelden, weil ich ja momentan sowieso nicht darüber arbeite. Dennoch muss ich da jetzt erst einmal durch. Ich entschuldige mich für jegliche dämlichen Fragen und hoffe auf Hilfe ich bin vollkommen ahnungslos.

    Vielen lieben Dank und einen schönen Donnerstagabend!
    Hallo,
    als Lektüre z.B.:
    https://www.akademie.de/wissen/gewer...r-freiberufler

    und nein, bis 17500 kannst Du Deinen Gewinn auch formlos ermitteln ohne EÜR.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage G oder Anlage S?

      Super, vielen Dank!

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        #4
        AW: Anlage G oder Anlage S?

        Hallo Larissa,
        hast du herausgefunden, wie man die Rechnungen ans Finanzamt übermittelt?
        Gibt's da im Elster Formular oder bei Elster Online eine entsprechende Funktion?

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          #5
          AW: Anlage G oder Anlage S?

          Hallo Julon,

          besser wäre du machst ein eigenes Thema auf, in diesem Thread geht es ja um ein völlig anderes Problem.

          Im Elsterformular oder bei Elster Online gibt es keine Möglichkeiten, aber du kannst Unterlagen auch per Mail an dein zuständiges Finanzamt schicken und notwendige Rechnungen einscannen und anhängen.
          Wobei grundsätzlich würde ich erst auf Anforderung Rechnungen vorlegen, wenn es dir beispielsweise um deine EÜR geht.

          Tschüß

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            #6
            AW: Anlage G oder Anlage S?

            Hallo Julon,

            ich habe eine formlose Gewinnermittlung in Excel erstellt, in der ich meine Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt habe. Und die hab ich dann mit einem kurzen Anschreiben an das zuständige Finanzamt geschickt per Post. Ich habe bisher aber keine Rückmeldung, ob das alles so richtig war

            Lieben Gruß.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage G oder Anlage S?

              Grundsätzlich übermittelt man Belege, wie z. B. Rechnungen, erst nach Anforderung durch das Finanzamt!

              https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf

              - - - Aktualisiert - - -

              ich habe eine formlose Gewinnermittlung in Excel erstellt, in der ich meine Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt habe.
              Das reicht normalerweise aus, deshalb gibt es in der Regel auch keine Rückmeldung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage G oder Anlage S?

                Alles klar, dann weiß ich Bescheid. Danke!

                Kommentar

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