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Abbildung Fünftel-Regelung ab dem 1. Folgejahr

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    Abbildung Fünftel-Regelung ab dem 1. Folgejahr

    Hallo zusammen,

    ich habe 2014 eine Abfindung erhalten. Diese wurde im letzten Jahr mit der Fünftel-Regelung in der Steuererklärung angegeben. Da dieses Jahr nun das zweite Fünftel besteuert werden muss, ist meine Frage, wie ich das im Elsterformular abbilde, da der Gesamtbetrag ja bereits in der letzten Erklärung im Lohnsteuerbescheid Zeile 10 angegeben wurde. Ich habe die Steuererklärung letztes Jahr noch nicht mit Elster gemacht, sodass ich auch keine Daten automatisch übernehmen kann, falls das die Lösung wäre.

    Viele Grüße
    S Lindner

    #2
    AW: Abbildung Fünftel-Regelung ab dem 1. Folgejahr

    Meiner Meinung nach ist die Besteuerung der Abfindung in der Veranlagung für 2014 bereits vollständig erfolgt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

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      #3
      AW: Abbildung Fünftel-Regelung ab dem 1. Folgejahr

      Da dieses Jahr nun das zweite Fünftel besteuert werden muss ...
      Diese Annahme beruht ganz sicher auf einem Mißverständnis der Fünftel-Regelung.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Abbildung Fünftel-Regelung ab dem 1. Folgejahr

        Vielen Dank, da habe ich die Fünftel-Regelung wohl tatsächlich missverstanden.

        Sonnige Grüße und noch einen schönen Sonntag!

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