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Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschutzgeld + Elterngeld)

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    Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschutzgeld + Elterngeld)

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ihr gute Tipps für uns habt.
    Wir heiraten in wenigen Tagen und erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Mein zukünftiger Ehemann verdient mehr als ich und möchte die ersten beiden Monate nach der Geburt (ca. Februar + März) in Elternzeit gehen. Ich werde nach der Geburt mind. 1 Jahr Zuhause bleiben.
    Nach der Heirat kommen wir ja automatisch in die Steuerklasse 4.
    Zu wann macht dann ein Steuerklassenwechsel Sinn?

    1) direkt nach der Heirat in 3(er) und 5 (ich)? Andersherum wäre es ja sinnlos, da es für ein höheres Elterngeld eh zu spät ist, richtig?
    2) zum Jahreswechsel?
    3) direkt nach der Geburt? Hat die Steuerklasse Auswirkung auf die Auszahlung des Mutterschaftsgeld?
    4) nach Ende des Mutterschutz
    5) nach Ablauf des Bezugszeitraum vom Elterngeld (also 12 Monate nach Geburt)?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Viele Grüße
    MUC85

    #2
    AW: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschutzgeld + Elterngeld)

    Das hier ist ein Forum zu Fragen der elektronischen Steuererklärung.

    Die Wahl der günstigsten Lohnsteuerklasse für Ehegatten hat mit den hier diskutierten Themen eigentlich nichts zu tun.

    Dafür gibt es Steuerklassenrechner (aktuell noch nicht für 2017)!

    http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

    Die Steuerklassenwahl beinflusst nur die Höhe des Lohnsteuerabzugs, nicht die Höhe der Einkommensteuer.

    Wer auf ein hohes laufendes Netto Wert legt, wird bei vorübergehend nur einem Verdiener zumindest in dieser Phase die Kombination 3/5 wählen.
    Dabei kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Bei der Kombination 3/5 ist das regelmäßig so, weshalb auch Erklärungspflicht besteht.

    Mit Steuerklassenrechnern können die steuerlichen Auswirkungen von Leistungen, die dem Progressionvorbehalt unterliegen, nicht berechnet werden.

    Für Leistungen an Mütter bzw. an Eltern gibt es eigene Rechner:

    https://www.elterngeld.net/muttersch...ldrechner.html

    http://www.elterngeldrechner.de/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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