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Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW zum Zweitstudium

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    Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW zum Zweitstudium

    Hallo liebe Community,

    meine Situation ist folgende:

    Ich arbeite Vollzeit und studiere nebenberuflich (Zweitstudium) in einer anderen Stadt.

    Für die Fahrten habe ich ein fremdes Fahrzeug genutzt. Dabei wurde mir das private Fahrzeug meines Vaters unentgeldlich zur Verfügung gestellt, allerdings habe ich die laufenden Kosten, d.h. Benzin für die Fahrten, bezahlt.

    Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich für die Fahrten zwischen privater Adresse und Studienstandort kein mir privat überlassenes Fahrzeug benutzen kann/darf. Nur die Fahrten zwischen Privatadresse und Arbeitsstätte seien so möglich.

    Ich habe alle Kilometer aufgelistet und eine Bestätigung des Eigentümers über die Zurverfügungstellung dem Steuerantraf beigefügt.

    Wie seht ihr das Thema?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    VG RGlaeser

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW zum Zweitstudium

    Das Finanzamt macht überhaupt keine Vorschriften wie/mit welchem Verkehrsmittel man zur Arbeit fahren darf.

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW zum Zweitstudium

      Genau daher meine Frage, ob die Fahrten zum Zweitstudium anders behandelt werden?

      Es geht nicht um die Fahrten zur Arbeit, sondern zum nebenberuflichen Zweitstudium!

      VG

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW zum Zweitstudium

        Um welches Steuerjahr geht es denn überhaupt? Bis einschließlich 2013 wurden Fahrten im Rahmen eines Zweitstudiums nach meiner Erinnerung als Dienstreisen behandelt.

        Da würde der eigene konkrete Aufwand zählen!

        Das ist außerdem alles kein wirkliches Elster-Problem, sondern Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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