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Kein Einkommen als Student: Werden die Studienkosten nicht geltend gemacht?

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    Kein Einkommen als Student: Werden die Studienkosten nicht geltend gemacht?

    Hallo,

    ich finde leider nicht genau meine Situation in dem Forum, deswegen ein neues Thema.

    In Jahren 2011 bis 2014 war ich ein Master-Student und hatte in dieser Zeit gar kein Einkommen. Dieses Jahr habe ich erstmal rückwirkend für 2012 eine Steuererklärung abgegeben.

    Nun habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem ich ein negatives Einkommen / zu versteuerndes Einkommen i.H.v. -7.778 EUR sehe aber keinen Verlustvortrag. Bedeutet das, dass diese Kosten nicht geltend gemacht wurden? Falls ja, was kann man in diesem Fall machen?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Andreas
    Zuletzt geändert von spikedzu; 08.10.2016, 15:39.

    #2
    AW: Kein Einkommen als Student: Werden die Studienkosten nicht geltend gemacht?

    Dieses Jahr habe ich erstmal rückwirkend für 2012 eine Steuererklärung abgegeben.
    Du hast eine Einkommensteuererklärung mit 0 Euro an Einkünften eingereicht und gleichzeitig eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben?
    Und du hast das Finanzamt davon informiert, dass es sich um ein Zweitstudium handelt?

    Welcher Wert steht denn in dem Brief bzw. Bescheid des Finanzamts beim Gesamtbetrag der Einkünfte?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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