Hallo holzgoe,
das Programm heißt MECOS!
Viele Grüße
Hallo holzgoe,
das Programm heißt MECOS!
Viele Grüße
Hallo S.Börner,
das Programm kenne ich nicht, es gibt ja jede Menge kommerzielle Programme, eigentlich sollte der jeweilige Support am besten Bescheid wissen bei Fehlern.
Aber auch große Anbieter wie SAP haben da so manchmal ihre Probleme, dies programmtechnisch hinzukriegen.
Deshalb bleib mal dort dran, gab es einen Zertifikatswechsel, so dass als Folge ein Datenübermittlerwechsel erforderlich ist, um wieder An- und Abmeldungen hinzubekommen.
Tschüß
Mal eine kurze Zwischenfrage an die ELSTAM-Profis hier in der Runde:
Kann ELSTAM (also der Datenbestand der Finanzverwaltung) überhaupt historische Referenzdaten verarbeiten?
Mein letzter Kenntnisstand ist dergestalt, dass in ELSTAM immer nur das letzte Referenzdatum abgelegt ist. Durch die erneute Anmeldung des AN mit einem aktuelleren Referenzdatum wäre daher eine Berichtigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
Hallo Beamtenschweiß,
das ist korrekt -> in der Datenbank sieht man nur das letzte aktuelle Referenzdatum.
D.h. aber nicht, dass da deshalb keine nötigen Korrekturen mehr vorgenommen werden können auch rückwirkend.
Aber man kann dadurch dem Hilfesuchenden kaum helfen, weil man das passende Referenzdatum nicht mitteilen kann.
Da muss man das spezielle Problem dem jeweiligen Rechenzentrum im BL zuleiten und dort können die erforderlichen Referenzdaten ermittelt und mitgeteilt werden auch in der Vergangenheit (vor dem gespeicherten in der Datenbank) liegende.
In den jeweiligen Programmen die der Arbeitgeber einsetzt, sollte aber immer das passende Referenzdatum gefunden werden, die werden abgebildet.
Tschüß
Danke,
wieder was gelernt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
Hallo,
auch hier im aktuellen Fall geht es ja bei der Fehlermeldung um ein "Uralt-Referenzdatum", was offensichtlich nicht dem entspricht, was in der Datenbank steht.
Mal sehen, wie es ausgeht.
Tschüß