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Vorsorgeaufwendung priv/ges KV - Zusammenveranlagung oder getrennt?

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    Vorsorgeaufwendung priv/ges KV - Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Wir sind seit dem letzten Jahr verheiratet und haben daher für 2015 erstmals eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgegeben.
    Wir sind beide Arbeitnehmer mit teilweiser Arbeitgeber-Erstattung der KV/PV-Beiträge (=> Höchstbetrag je 1900 €).
    Meine Frau ist gesetzlich versichert, ich privat.
    Das ist doch bitte kein Einzelfall, man findet aber keine verlässliche Auskunft zu folgender Situation:

    Die selbst geleisteten Beiträge zu KV und PV meiner Frau übersteigen 4000 €, sind also bereits größer als die Summe unserer Höchstbeträge.
    Meine steuerlich relevanten Beiträge (inklusive Beitragsrückerstattungen) liegen unter dem Höchstbetrag. Bisher (Einzelveranlagung als Unverheirateter) wurden daher bei mir weitere Vorsorgeaufwendungen bis zum Erreichen der 1900 € berücksichtigt.

    Nun erhalten wir unseren Steuerbescheid, in dem keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt sind, da wir zusammen mit den "regulären" Beiträgen bereits die Summe unserer Höchstbeträge erreichen. Gemäß Rückfrage beim Finanzamt sei das richtig (obwohl es eine Schlechterstellung darstellt). Wir könnten unsere Steuererklärungen alternativ aber auch getrennt einreichen.
    Im Internet findet man allerdings die Information, dass der Höchstbetrag auch bei zusammenveranlagten Verheirateten von jedem individuell ausgeschöpft werden kann, bei mir also weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu meinem Höchstbetrag berücksichtigt werden müssen.

    Was ist richtig?

    Herzlichen Dank für eine kompetente und belastbare Auskunft (ggf. unter Nennung von Paragraphen oder Urteilen).

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendung priv/ges KV - Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Im Internet findet man allerdings die Information, dass der Höchstbetrag auch bei zusammenveranlagten Verheirateten von jedem individuell ausgeschöpft werden kann, ...
    Das ist zwar jetzt kein Elster-Problem, aber dennoch falsch.

    Denn in § 10 Abs. 4 Satz 3 EStG ist das eindeutig als gemeinsamer Höchstbetrag geregelt:

    (4) 1Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. 3Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen von Satz 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge. 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendung priv/ges KV - Zusammenveranlagung oder getrennt?

      Ich muss Charlie24 zustimmen. Die getrennte Veranlagung gibt es nicht mehr, heißt jetzt "Einzelveranlagung von Ehegatten" und hat im Detail ein paar Änderungen. Wichtig ist allerdings, dass es keine Rosinenpickerei gibt: Entweder Zusammenveranlagung mit ALLEN Vor- und Nachteilen oder Einzelveranlagungen mit ALLEN Vor- und Nachteilen, d.h. die Zusammenveranlagung kann durchaus günstiger sein TROTZ des von Dir entdeckten Nachteils.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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