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Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

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    Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

    Hallo zusammen,
    Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit meiner Einkommenssteuererklärung und stoße jedoch immer wieder auf Hürden. Ich habe inzwischen ein Steuerseminar, mehrere Stunden googlen und Youtube-Videos hinter mir und finde widersprüchliche Aussagen dazu, ob Unterhaltszahlungen der Eltern als mein Einkommen zu verstehen sind (ich bin Studentin). Mit folgenden Aussagen bin ich in Kontakt gekommen:
    - Unterhaltszahlungen der Eltern sind in jedem Fall als Einkommen zu deklarieren
    - Unterhaltszahlungen der Eltern sind nur dann als Einkommen zu deklarieren, wenn die Eltern die Unterhaltszahlungen im Rahmen ihrer eigenen Steuererklärung angeben
    - Unterhaltszahlungen der Eltern sind nicht als Einkommen zu verstehen.

    Frage 1: Welche der Aussagen ist nun richtig/falsch?
    Frage 2: Falls ich Unterhaltszahlungen als Einkommen angeben muss: WO GENAU in der Einkommenssteuererklärung wären diese anzugeben?

    Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
    Schau in deinen "Quellen" nochmal nach, nach welchem §§ des EStG steuerpflichtiges Einkommen vorliegen soll und dann lies dir mal den §§ selber durch.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

      Ja, das würde ich gerne, aber das Problem ist, dass keine dieser Quellen eine Referenz nennt (und deswegen bin ich skeptisch). Ich habe da bereits auch schon probiert herauszufinden, in welchem Paragraphen das stehen könnte, aber bisher erfolglos.
      Hast du vielleicht einen Hinweis für mich, wo es lohnt nochmal genauer nachzusehen?

      Kommentar


        #4
        AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

        Um es kurz und knapp zu sagen: Nein! Die Unterhaltsleistungen deiner Eltern sind bei dir nicht steuerpflichtig.

        Diese Antwort hättest du übrigens auch über die Suchfunktion hier im Forum finden können.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

          Doch, das einfache "Nein" habe ich auch hier im Forum schon gefunden. Jedoch auch wieder ohne Angabe, auf welcher Grundlage diese Aussage getroffen wurde.
          Ich möchte jedoch gerne selber nochmal nachlesen bzw. auch den/die steuerlichen Fachbegriff/e dafür kennen lernen.
          Kannst du mir die entsprechenden Paragraphen nennen, auf denen du deine Aussage begründest?

          Vielen Dank (auch für deine anderen Antworten)

          Kommentar


            #6
            AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

            Nein, können wir nicht. Denn es gibt keinen Paragrafen, der negativ sagt, dass Unterhalt KEIN Einkommen ist. Sondern wie Beamtenschweiß in seinem ersten Statement schon sagte, gibt es (nur) Paragrafen, die positiv sagen, was Einkünfte sind, woraus sich ergibt, da Unterhalt dort nicht genannt wird, dass Unterhalt nicht dazu gehört.

            Vielleicht als Anhaltspunkt für einen Umkehrschluss: In § 22 Nr. 1a EStG (muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG gelesen werden) sind ganz spezielle Unterhaltszahlungen als Einkünfte genannt und die auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auch daraus kann man lesen, dass andere Unterhaltsleistungen -z.B. Deine- keine Einkünfte sind.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Studium: Unterhalt der Eltern = Einkommen?

              Im Forum sollen sich Anwender bei Fragen und Problemen rund um die elektronische Steuererklärung helfen

              Das Forum ist primär nicht dazu da, eine Einführung in die Rechtsgrundlagen des Einkommensteuergesetzes über die verschiedenen Einkunftsarten und deren Besteuerung zu geben.

              Das kann jeder Steuerpflichtige selbst nachlesen.

              Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, die in § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 7 EStG aufgeführt sind. Einnahmen, die keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind einkommensteuerlich nicht steuerbar.
              Und wenn man nicht auf Anhieb weiß, was sich unter sonstige Einkünfte verbirgt, dann kann man sich ja auch noch den § 22 EStG zu Gemüte führen.

              Da steht dann auch: Werden die Bezüge ... einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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