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Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

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    Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

    Hallo zusammen,

    ich quäle mich mit Elster herum.Ich muss zum ersten Mal elektronisch übermitteln. Bisher hat das mein Steuerberater auf Papier mit Siegel gemacht ... dementsprechend hier meine Fragen:

    - Das BUMi für Finanzen teilt folgendes mit:

    Bundesministerium für Finanzen:Oktober 2015

    Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.

    - bedeutet das, ich muss gar keine EÜR Anlage übermitteln?
    - bedeutet das, ich muss nur eine EkSt. elektronisch übermitteln?
    - was heißt "formlose Gewinnermittlung" ?
    - wie soll ich diese übermitteln?

    Ich verstehe nur Bahnhof. Mein Finanzamt möchte kein Papier, keine Briefe. Nur mit Elster geht es.

    Ich bin für jeden konkreten Hinweis dankbar!

    Freundlich: Hewe

    #2
    AW: Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

    Die Einkommensteuererklärung muss in diesem Fall elektronisch übermittelt werden.

    Für die Anlage EÜR besteht in diesem Fall keine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung. Ich würde es dessen ungeachtet dennoch elektroisch übermitteln.

    Eine formlose Übermittlung bedeutet, dass Sie dem Finanzamt eine Übersicht (z. B.Exel-Tabelle) übermitteln, in der Sie darstellen, wie Sie den Gewinn/Verlust aus Ihrer Tätigkeit ermittelt haben. Diese formlose Gewinnermittlung können Sie per Post oder auch per Mail an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.

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      #3
      AW: Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

      Hallo Korsika,

      vielen Dank für die kompetente und schnelle Antwort! Ich werde es so machen, dass ich die Anlage EÜR mit der EkSt elektronisch übermittel. Wenn das FiAmt das nicht will - dann sollen sie die löschen.

      Für mich wäre das so eine "saubere und transparente Angelegenheit".

      Die Bestimmungen sind manchmal wirklich zum Haare raufen und dumm gucken.

      Ich denke, Sie haben mir sehr geholfen. Kann ja nicht strafbar sein, ein Formular mehr anzuhängen. Hoffe ich

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        #4
        AW: Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

        Ich werde es so machen, dass ich die Anlage EÜR mit der EkSt elektronisch übermittel. Wenn das FiAmt das nicht will - dann sollen sie die löschen.
        Keine Angst, das FA will die elektronisch übermittelte EÜR natürlich schon und löscht sie auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Freiberufler EÜR unter 17.500: Frage

          Die Anlage EÜR wird nirgends angehängt. Sie ist eine gesonderte Steuererklärung, die auch gesondert übermittelt werden muss - so wie die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung etc.

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