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Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

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    Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich brauche Eure Hilfe:

    Das Finanzamt hat meine Sonderzahlung nicht anerkannt mit der Begründung, ich sei wegen Selbständigkeit im Jahr der Zahlung nicht zulagenberechtigt.

    Der Reihe nach:

    Ich habe einen Riestervertrag. Um die volle Riester-Zulage vom Staat für ein Steuerjahr zu erhalten, ist grundsätzlich im Folgejahr zu prüfen, welche Sonderzahlung vom Steuerzahler zu leisten ist.
    Beispiel:
    2014 war ich zulagenberechtigt und leistete im darauffolgenden Jahr, die für 2014 nötige Sonderzahlung von rund 600 Euro, um für das Kalenderjahr 2014 die volle Riesterzulage vom Staat (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen = ZfA) zu erhalten.

    Die Sonderzahlung erfolgt naturgemäß im Folgejahr - also 2015 für 2014, mindert aber das zu versteuernde Einkommen für 2015. Dennoch erkennt das Finanzamt die Minderung nicht an. Ich verstehe ja, dass aufgrund der Freiberuflichkeit 2016 keine Sonderzahlung für 2015 möglich ist, aber die Minderung meiner Einkünfte 2015 muss steuerlich doch berücksichtigt werden.?
    Und nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip muss dieser Betrag immer Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.

    Was nun? Hilfreich wäre auch die Info, in welchem Formular und in welcher Zeile diese Ausgabe alternativ einzutragen ist.
    Ich danke schon jetzt.

    Viele Grüße
    Edith

    #2
    AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

    Ich glaube, das wird gerade etwas durcheinander gebracht.

    Der Bruttoarbeitslohn (bzw. alternative Berechnungsgrundlage) des Vorjahres gibt an, wie viel man *im* aktuellen Kalenderjahr *für* das aktuelle Kalenderjahr zahlen muss.
    Wenn ich also in 2015 Beiträge in meine Riester-Vorsorge einzahle (egal ob monatlich oder einmal als Sonderzahlung), sind dies auch Beiträge für 2015 und nicht für 2014.
    Bin ich nun in 2015 nicht zulageberechtigt, kann ich in 2015 auch keine entsprechenden Aufwendungen geltend machen.

    Alle Beiträge zur Riester-Rente sind übrigens auf der Anlage AV einzutragen. Weitere Vorsorgeaufwendungen gehören zusammen mit den Beiträgen für Krankenversicherung etc. auf die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar


      #3
      AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

      Mit ElsterFormular hat deine Frage nichts zu tun und das Gesetz hast du auch nicht genau gelesen oder auch nicht verstanden.

      Die Voraussetzungen für die unmittelbare Begünstigung müssen im Jahr der Zahlung zumindest für einen Teil des Jahres bestanden haben.
      Wenn das 2015 nicht mehr der Fall war, gibt es für die 2015 geleisteten Zahlungen weder Zulagen noch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

        Vielen Dank Euch beiden für die Antwort.

        Es ist mir zwar unverständlich, wie jemand mit wechselnden unterjährigen Einkünften Monate vorher wissen soll, ob er im laufenden Jahr noch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder sonstiges Riester-relevantes Einkommen bezieht, da diese Einkünfte bei der Sonderzahlung berücksichtigt werden. Aber ich muss wohl in den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen.

        Nein, Charly ich habe die Gesetzestexte nicht studiert. Ich habe mich auf die Beratung meiner Riesterversicherung verlassen und deren Formulare zur Sonderzahlung eingehend studiert. Darüber hinaus arbeite ich mit einem Steuerprogramm und einem Steuerberater (zurzeit im Urlaub). Daher habe ich auch nichts durcheinander bekommen. Ich wurde von der Versicherung einfach schlecht beraten.

        Dass das Thema hier nicht hergehört, erstaunt mich, aber ich lasse mich da gern belehren. Die Fragestellung ergab sich im Zuge der Anerkennung von Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung in Verbindung mit dem in Bezug auf die Sonderzahlung korrigierten Einkommensteuerbescheid. Ich dachte, das Elster-Forum beschäftigt sich unter anderem mit derartigen steuerlichen Fragen.? Aber man lernt ja nie aus.

        Schönes Wochenende.
        Edith

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          #5
          AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

          Ich dachte, das Elster-Forum beschäftigt sich unter anderem mit derartigen steuerlichen Fragen.?
          Das Elster-Forum befasst sich nicht mit steuerlichen Fragen, jedenfalls nicht inhaltlich, das wäre wegen des Steuerberatungsgesetzes auch gar nicht erlaubt.

          Hier im Forum geht es primär um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, also z. B. um die Frage, wo Einträge bei ElsterFormular erfolgen müssen, damit das plausibel ist und die Steuervorausberechnung funktioniert.

          Dass manchmal auch Antworten zu steuerlichen Fragen erfolgen, ohne dass damit eine Steuerberatung verbunden wäre, ändert am Zweck dieses Forums nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

            Zitat von Edith15 Beitrag anzeigen
            Es ist mir zwar unverständlich, wie jemand mit wechselnden unterjährigen Einkünften Monate vorher wissen soll, ob er im laufenden Jahr noch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder sonstiges Riester-relevantes Einkommen bezieht, da diese Einkünfte bei der Sonderzahlung berücksichtigt werden.
            Genau deshalb ist es ja so: für die Berechnung der Zulage bzw. der zulagefähigen Beiträge ist das Einkommen des Vorjahres maßgeblich.

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              #7
              AW: Riester, Vorsorgeaufwand, Altersvorsorge: Sonderzahlung nicht anerkannt

              Zitat von Edith15 Beitrag anzeigen
              Ich habe mich auf die Beratung meiner Riesterversicherung verlassen
              Was mal wieder verdeutlicht, dass Versicherungsmenschen keine Ahnung vom Steuerrecht haben (gilt aber auch andersrum).

              Mir wollte vor Jahren auch mal einer ne Riester verkaufen mit dem Argument, damit könnte ich ganz toll Steuern sparen. Hab den Versicherungsheinz dann mal gebeten mir die Steuerersparnis auszurechnen... nach einer halben Stunde hat er entnervt aufgegeben.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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