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Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

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    Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

    Hallo alle!

    Ich versuche zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung (ab 2013) zu machen und habe eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand und AV (bin Wiss. Mitarbeiter bei einer Uni, bezahle nur VBL Extra (Ost) seit 2013).

    1. Ich bekam einen "Nachweis über Altervorsorgebeträge (§ 10a Absatz 5 EStG)" für 2013 von VBL. Wo trage ich diese Beträge ins Elster-Formular ein? Anlage AV?
    2. Es gibt auch eine Zeile 34: Arbeitnehmeranteil zur zusatzV in meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wo genau trage ich dann diese Beträge ins Elster-Formular ein? Anlage Vorsorgeaufwand?
    3. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Beiträgen?

    Da die meisten Informationen hier auf dem Forum auf VBL Klassik statt VBL Extra basiert sind, stelle ich diese Frage wieder.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

    Hallo sapshuk,

    die Anlage AV ist nur für Riester-Verträge, alles andere gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
    Eine Lohnsteuererklärung gibt es ja seit Ewigkeiten nicht mehr für Arbeitnehmer, du meinst mit Sicherheit die Einkommensteuererklärung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

      Sorry für die Verwirrung! Natürlich ist der richtige Begriff Einkommensteuererklärung. Allerdings sind meine Fragen noch offen. Sind ZusatzV in der Lohnsteuerbescheinigung und die VBL Extra Beiträge beide Riester-Rente ?? Sorry für meine begrenzte Wirtschaft Wissen.

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        #4
        AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

        § 10a EStG ist Riester, gehört also in die Anlage AV, Zusatzversorgung ist nicht Riester!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          § 10a EStG ist Riester, gehört also in die Anlage AV, Zusatzversorgung ist nicht Riester!
          Vielen Dank für die einfache und unkomplizierte Antwort!

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            #6
            AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            § 10a EStG ist Riester, gehört also in die Anlage AV, Zusatzversorgung ist nicht Riester!
            VBLextra ist eine Form der "Riester-Rente". Als betriebliche Altersversorgung erfüllt die VBLextra die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz - also doch Anlage AV.

            Diese Infos findet man bei Google unter: VBLextra - HTW Dresden
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

              Also ich trage dann den Beitrag vom Nachweis über Altervorsorgebeträge von VBL in Anlage AV ein. Richtig?
              Und soll Zusatzversorgung AN-anteil in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden?

              Die beiden Beiträge sind unterschiedlich, daher die Verwirrung

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                #8
                AW: Erste Lohnsteuererklärung : Anlage Vorsorgeaufwand und AV

                Und soll Zusatzversorgung AN-anteil in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden?
                Wenn du nicht bereits vor 2005 in der Zusatzversorgung warst, kannst du dir den Aufwand sparen.

                Lies einfach mal die Ausfüllhilfe zu Zeile 52 der Anlage Vorsorgeaufwand.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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