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Wie behandle ich den SAB-Weiterbildungsscheck steuerlich?

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    Wie behandle ich den SAB-Weiterbildungsscheck steuerlich?

    Hallo ElsterforumleserInnen,

    ich bin selbstständig und habe nebenberuflich eine förderfähige Ausbildung im Dezember 2016 begonnen. Der Antrag auf Bezuschussung von der Sächsischen Aufbaubank läuft noch, und ich habe die Rechnung der Akademie im Dezember 2016 beglichen und würde diese jetzt komplett als betriebliche Kosten in 2016 absetzen.
    Doch wie behandle ich dann den Betrag, den ich (hoffentlich) 2017 von der SAB bekomme? Als Einnahme? Die SAB darf mir diese Frage leider nicht beantworten.

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und freue mich über eine Antwort,

    vielen Dank,

    Heide
    Zuletzt geändert von Heide Röschen; 09.01.2017, 18:33.

    #2
    Hallo Heide,
    hast du zu dem Thema eine Antwort gefunden? mir geht es ähnlich.
    Viele Grüße!
    Julia

    Kommentar


      #3
      Wenn du die Kosten vollständig als BA erfasst hast, dann musst du die Erstattung auch als BE erfassen oder zumindest den BA Abzug rückgängig machen. Dafür braucht es kein Steueerrecht, das sagt einem schon die Logik. Kosten welche ich effektiv nicht hatte können keine BA sein.

      Ansonsten, frag einen Steuerberater oder Tante google

      Habe auf die Schnelle zumindest das hier gefunden:
      https://www.haufe.de/finance/buchfue...86_207396.html


      Mitdenken schadet nicht und bringt einen in vielen Fällen weiter :-)
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 14.01.2021, 07:43.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        Zitat von juth Beitrag anzeigen
        Hallo Heide,
        hast du zu dem Thema eine Antwort gefunden? mir geht es ähnlich.
        Viele Grüße!
        Julia
        Ja, ich habe die Erstattung als Betriebseinnahme angegeben. Entschuldige bitte die späte Antwort, ich habe jetzt erst Deine Frage gelesen.

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