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Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

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    Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

    Hallo,
    weiß jemand wieviele Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden müssen, wenn 2016 ein AN mehrfach kurzfristig gearbeitet hat. Reicht es eine zusammengefasste Lohnsteuerbescheinigung anzufertigen oder muss für jedes mal eine eigene gemacht werden. Der AN hat auf verschiedenen Volksfesten als Aushilfe gearbeitet.

    #2
    AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

    Meiner Meinung nach muss für jeden Zeitraum eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden, der auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde.

    Bitte auch hier nachlesen:

    https://www.elster.de/anwenderforum/...Esch%E4ftigten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

      Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich es so machen.

      Freundliche Grüße zurück

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        #4
        AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

        Hallo Eisprinzessin,

        die Zeiträume sollten zwingend einzeln abgerechnet werden, schon wegen der Frage welche Steuerklasse rechnest du ab, der AN kann ja noch andere Beschäftigungsverhältnisse haben und bei überschneidenden Arbeitsverhältnissen kann nur eins in der I oder IV abgerechnet werden und das andere in der VI.

        Tschüß

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          #5
          AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

          Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

          Kommentar


            #6
            AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

            Hallo Eisprinzessin,
            h
            du warst seit langem wiedermal mit einem Beitrag im Arbeitgeberforum vertreten, der auch wirklich hierher gehört.

            Tschüß

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              #7
              AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

              Hallo miteinander,

              dazu hätte ich auch mal noch eine kleine Anmerkung. Bei uns stellte sich die Frage zuletzt auch.

              Am Ende - bei der Einkommensteuerveranlagung - kommen doch alle gemeldeten Lohnsteuerbescheinigungsdaten quasi "in einen Topf" - unabhängig von der unterjährig angewandten Steuerklasse. Und welcher Arbeitgeber wann welche Steuerklasse genutzt hat, ob mehrere Dienstverhältnisse parallel bestanden, etc. ... ergibt sich für die Finanzverwaltung doch eigentlich aus der ELStAM-Datenbank...

              Könnte diese Datenbank nicht mit bei der Verarbeitung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten einbezogen werden?

              Vielen Dank für die Diskussion schon vorab.

              MfG

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                #8
                AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                @CoIL

                Was meinst du mit deiner Frage eigentlich?

                Die monatliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers unter Einbeziehung der ELSTAM Daten und die spätere Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers sind zwei unterschiedliche Themen, welche nicht vermischt werden sollten.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                  Hallo CoIL,

                  wenn du Arbeitgeber bist, solltest du schon daran interessiert sein ob du nun Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber bist, der seine AN dann nur mit Steuerklasse 6 besteuert.

                  Das Finanzamt verarbeitet logischerweise alle vorliegenden Lohnsteuerbescheinigungen, sodass sich in der Endabrechnung für den AN einiges bereinigt in der Einkommensteuererklärung.
                  Das Finanzamt sieht auch, welche Arbeitgeber der einzelne im laufenden Kalenderjahr hat oder hatte -> aber wie gesagt siehe Beamtenschweiß, das sind zwei Paar verschiedene Schuhe.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                    Ja, das eine sind die Steuermerkmale für die Berechnung der Lohnsteuer, das andere ist die Dokumentation der Durchführung des Lohnsteuerabzugs.

                    Natürlich ist es im Sinne des Arbeitgebers, die korrekten ELStAM zur Versteuerung anzuwenden, das bestreite ich gar nicht.

                    Allerdings sind der Finanzverwaltung alle relevanten Daten bekannt, um auch mit einer Sammel-LSB arbeiten zu können. Voraussetzung: es besteht (innerhalb der Finanzverwaltung) eine Verknüpfung zwischen ELStAM-DB und LSB-Daten.


                    Ich versuche es mal mit einem Beispiel

                    1.1. – 31.3. bei AG A = Anmeldung zum 1.1. als HAG = Stkl. I; Abmeldung zum 31.3.
                    1.6. – 30.8. bei AG A = erneute Anmeldung als HAG = Stkl. I , Abmeldung zum 30.8.

                    Durch AG A werden zwei LSB übermittelt (1.1. – 31.3. und 1.6. – 30.08.)

                    Was zwischen den beiden Dienstverhältnissen liegt, ist dem AG A egal, da in dieser Zeit bei ihm kein Dienstverhältnis besteht.
                    Wenn in der Zeit 1.4. – 31.5. ein Dienstverhältnis bei AG B aufgenommen wird, meldet dieser sich an – als HAG – und bekommt StKl. I.
                    Wäre in diesem Zeitraum durch AG A weiteres Entgelt geflossen, hätte er sich ja erneut an der ELStAM-Datenbank anmelden müssen und (ggf.) Steuerklasse VI zurückgeliefert bekommen.

                    Gibt jetzt der AG A nicht zwei, sondern nur eine „Sammel-LSB“ ab (Zeitraum 1.1. – 30.08.) mit
                    Brutto aus den beiden Dienstverhältnissen, wäre für die Finanzverwaltung dennoch nachvollziehbar, wie die Versteuerung bei AG A erfolgt ist.

                    Allerdings lägen der Finanzverwaltung dann zwei LSB mit Stkl I für denselben Zeitraum vor (=Prüfaufwand für die Finanzverwaltung???)
                    Aber an dieser Stelle würde man über die ELStAM-Datenbank erkennen, dass sich die Zeiträume nicht überschneiden … man erkennt, wann sich AG A an- bzw. abgemeldet hat, welche Daten er erhalten hat … selbiges für AG B

                    Ich hoffe, Sie verstehen etwas, in welche Richtung ich will? Es war je nur mal ein Gedanke zur Diskussion in einem Forum …

                    Vielen Dank.

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                      #11
                      AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                      Hallo CoIL,

                      in diesem Fall bekommt schon der AN bei Erstellung seiner Einkommensteuererklärung ein Problem, wegen Plausibilitätsprüfungen, die für gleiche Zeiträume nicht ein und dieselbe Steuerklasse außer Steuerklasse VI zulassen.
                      Dann könnte es auch passieren, dass der AG aufgefordert korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen einzureichen

                      Ich denke, die Finanzverwaltung hat mit aktuellen ELSTAM-Problemen noch genug zu tun, wenn AG ihre Beschäftigten nicht abmelden, oder Minijobs als HAG angemeldet werden und der eigentliche HAG zum NAG wird usw. usw.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                        Ja, das so etwas aktuell nicht auf der Tagesordnung steht, ist schon klar. Aber vielleicht für die Zukunft???

                        Wir haben sehr viele dieser Fälle, die unterjährig mehrfach, aber immer nur kurz beschäftigt sind (manchmal jeden Monat nur für wenige Tage) ... und damit am Jahresende sehr viele Lohnsteuerbescheinigungen zu prüfen und zu erstellen ... daher sind wir immer auf der Suche nach einer Arbeitserleichterung.

                        Vielen Dank.

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                          #13
                          AW: Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen bei mehrfacher kurzfristiger Beschäftigung?

                          Hallo CoIL,

                          ....... nicht auszudenken -> wenn wir noch im Stadium der Papierlohnsteuerbescheinigung wären !

                          Wir bleiben dran am Fortschritt der elektronischen Verarbeitung.

                          Tschüß

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