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Steuervorauszahlungen wo eingeben

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    #16
    AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

    Was um der Kirche willen ist eine Kirchenlohnsteuer?
    Das ist die im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltene Kirchensteuer, was soll das sonst sein?

    In meinem Kirchensteuerbescheid wird dieser Betrag deshalb auch als einbehaltene Kirchenlohnsteuer bezeichnet.

    Der Begriff ist im Kirchensteuergesetz meines Bundeslandes in Abschnitt III, Art. 13 exakt definiert.

    http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-l-bayern.htm
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist die im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltene Kirchensteuer, was soll das sonst sein?

      In meinem Kirchensteuerbescheid wird dieser Betrag deshalb auch als einbehaltene Kirchenlohnsteuer bezeichnet.

      Der Begriff ist im Kirchensteuergesetz meines Bundeslandes in Abschnitt III, Art. 13 exakt definiert.

      http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-l-bayern.htm
      Hallo,

      der Ausdruck Kirchenlohnsteuer istm.E. voolkommen verkehrt.
      Es ist doch keine Steuer auf Kirchenlohn.
      Richtig wäre Lohnkirchensteuer, Kapitalertragskirchensteuer u.s.w.
      Total falscher Ausdruck. Da haben die Bürokraten keinerlei Sprachgefühl entwickelt ;-(

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

        Eine Steuer ist es schon gar nicht. Sondern ein Mitgliedsbeitrag

        Kommentar


          #19
          AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

          Hallo,

          da gebe ich dir recht :-)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #20
            AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

            Richtig wäre Lohnkirchensteuer, Kapitalertragskirchensteuer u.s.w.
            Mag schon sein, aber das musst du dem Landesgesetzgeber schreiben, genau genommen mehreren Landesgesetzgebern, da zumindest der Begriff Kirchenlohnsteuer auch in den Kirchensteuergesetzen anderer Bundesländer vorkommt.
            Vermutlich liest hier im Forum nämlich kein Verantwortlicher mit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Steuervorauszahlungen wo eingeben

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Zitat Westerlinder: Es wäre sehr hilfreich wenn die Daten richtig eingegeben werden könnten,
              dann würde auch der richtige Betrag in der Steuerberechnung stehen.

              Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht, sogar mit Exceltabellen hantiert.
              Ist das wirklich so schwer vom angegebenen Betrag bei der Steuerberechnung die getätigten Vorauszahlungen abzuziehen.
              Lehrstoff 1.Klasse Grundschule 1956

              Gruß FIGUL
              Ähm - wozu denn dann überhaupt die LSt, den SolZ und ggf. die KiSt in der Steuerberechnung in Abzug bringen? Kann man wegfallen lassen, wer mit Elster arbeiten kann, wird wohl diese Vorauszahlungen auch noch abziehen können.

              Ach ja, es heißt ja bisher auch *Steuerberechnung* und nicht *Steuernachzahlungsberechnung* oder gar *Steuererstattungsberechnung*. Da müßte man mal am Begriff was ändern...

              Dabei wäre es doch sicher einfach, so wie die LSt u. ä. auch die ESt-VZ abziehen zu lassen! Wie schon gesagt, der Komfort des Abzuges der beim Finanzamt gespeicherten Vorauszahlungen wäre ja reizvoll. Wenn das dann auch noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ginge - wäre zu schön...
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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