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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo,
    sitze gerade an den Steuer Formularen für mein Freund und komme nicht weiter. Ich habe im Mai 2016 ein kind bekommen. Ich und mein Freund sind nicht verheiratet leben aber zusammen. Das Kindergeld bekomme ich sowie das Elterngeld.
    Kann bei meinem Freund die anlage Kind ausfüllen? Kann ich das volle Kindergeld bei ihm eintragen oder muss es geteilt werden? Krankenversicherung läuft über mich, da kann ich bei meinem freund nichts eintragen. In der Zeile 11 Kindschaftsverhältnis zu anderen personen: da trage ich doch meinen Name ?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Anlage Kind

    Beide Elternteile füllen ihre Anlage Kind aus. Das Kindergeld wird zwar einer Person AUSGEZAHLT, der zivilrechtliche Anspruch ist aber 50:50, also bei beiden Anlagen Kind jeweils die Hälfte. Zeile 11-Eintragung ist so richtig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind

      Da dein Freund der Vater des Kindes ist, muss natürlich die Anlage Kind auch bei seiner Steuererklärung beigefügt werden.

      Beim Kindergeld ist der Anspruch einzutragen, jeder Elternteil, der seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt, hat Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Das steht auch in der Ausfüllhilfe.

      In Zeile 11 trägst du dich ein, das ist korrekt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Da dein Freund der Vater des Kindes ist, muss natürlich die Anlage Kind auch bei seiner Steuererklärung beigefügt werden.

        Beim Kindergeld ist der Anspruch einzutragen, jeder Elternteil, der seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt, hat Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Das steht auch in der Ausfüllhilfe.

        In Zeile 11 trägst du dich ein, das ist korrekt.
        Vielen Dank für euere Hilfe

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Beide Elternteile füllen ihre Anlage Kind aus. Das Kindergeld wird zwar einer Person AUSGEZAHLT, der zivilrechtliche Anspruch ist aber 50:50, also bei beiden Anlagen Kind jeweils die Hälfte. Zeile 11-Eintragung ist so richtig.
        Vielen Dank für die Hilfe

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