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Erste Steuererklärung Freiberufler

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    Erste Steuererklärung Freiberufler

    Guten Tag,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen, zu denen ich hoffentlich ein paar Ratschläge bekomme.

    Ich bin freiberufliche Übersetzerin und habe momentan folgende Formulare:
    Hauptdruck
    Anlage S
    Anlage Vorsorgeaufwand

    Kann ich in Anlage S angeben, welche Ausgaben ich hatte für das Unternehmen bzw. wo gebe ich das an?

    Ich habe auch ausländische Auftraggeber in Großbritannien, die mich mit Pfund auf mein britisches Konto bezahlen. Muss das in Anlage AUS und muss ich dann eine zweite Stuererklärung in Großbritannien machen? Ich bin da grade sehr verunsichert.

    Ich hoffe, jemand kann mich da ein wenig beraten.

    Viele Grüße,
    Regina

    #2
    AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

    Hallo RegÜber,

    in die Anlage S kommt nur der Gewinn aus deiner freiberuflichen Tätigkeit.
    Für deine Einnahmen und Ausgaben gibt es ein separates Formular EÜR.
    Wenn du unter 17.500 Euro Einnahmen bist darfst du es auch formlos machen ->Excel-Tabelle, usw.

    Das zweite von dir angesprochene Problem, geht es da um die Regelung der Umsatzsteuer ?


    Da würde ich dir empfehlen einen Steuerberater deines Vertrauens aufzusuchen, denn Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

      Danke für die schnelle Antwort. Ich habe letztes Jahr keine 8000 Euro verdient, ich wollte deswegen keinen Steuerbrater fragen. Das kann ich mir nicht leisten.
      Ich hatte in Elster nach der Anlage EÜR gesucht, aber leider nicht gefunden. Heißt die jetzt anders?
      Zuletzt geändert von RegÜber; 19.01.2017, 12:31.

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

        Ich hatte in Elster nach der Anlage EÜR gesucht, aber leider nicht gefunden.
        Die EÜR ist ein eigenständiges Formular. Gegebenenfalls musst du es über die Installationsverwaltung von ElsterFormular nachinstallieren. Geht dort über benutzerdefinierte Auswahl und zum Download verfügbar.

        Du arbeitest hier in Deutschland, nehme ich an, also erbringst du auch deine Leistungen hier.

        Wenn du auch für Auftraggeber im EU-Ausland arbeitest, solltest du dich bezüglich der umsatzsteuerlichen Konsequenzen beraten lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

          Hallo RegÜber,

          gerade bei der Umsatzsteuer und sonstigen Leistungen gibt es die unterschiedlichsten Varianten -> wird erbracht wo der Unternehmer den Sitz hat oder wird erbracht wo der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat und damit bist du in der EU (Großbritannien) und deshalb kann man schnell in ein steuerliches "Fettnäpfchen" treten, deshalb die Empfehlung der steuerlichen Beratung.

          Tschüß

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

            Die Anlage EÜR steht auch in der Einkommensteuererklärung als Formular aufgelistet. Ruf man dieses auf, wird einem das Modul hierfür zum Download und zur Installation angeboten, falls noch nicht vorhanden. Das ist neu ab der Version 18.0 .

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

              Guten Tag,

              I hoffe, dass meine Frage hier passend ist.
              Wie die Kollegin oben, bin ich auch Übersetzerin. Ich arbeite Zuhause, habe kein Arbeitszimmer sondern eine Ecke im Esszimmer mit Schreibtisch.
              Darf ich anteilig Strom/Heizungs- und Nebenkosten und auch Miete absetzen?

              Vielen Dank!

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                #8
                AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

                Hallo AndreaTrad,

                auch für diese Frage gilt die Aussage im Beitrag vom 19.01.2017 um 12:27 Uhr ->Da würde ich dir empfehlen einen Steuerberater deines Vertrauens aufzusuchen, denn Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten.

                Der schnellste Weg wäre ein Anruf bei deinem Sachbearbeiter im Finanzamt, denn das Finanzamt muss es anerkennen oder streichen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

                  Ich arbeite Zuhause, habe kein Arbeitszimmer sondern eine Ecke im Esszimmer mit Schreibtisch. Darf ich anteilig Strom/Heizungs- und Nebenkosten und auch Miete absetzen?
                  Bei Tante Google oder einer anderen Suchmaschine wirst du die Antwort auf deine Frage finden:

                  https://www.steuer-gonze.de/web/inde...rbeitszimmers-
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung Freiberufler

                    Vielen Dank euch beiden!

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