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Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

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    Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr von Januar bis Juni in DE gearbeitet und bin anschliessend in die USA gezogen. Dort habe ich im Juli eine US-Amerikanerin geheiratet. Die Ehe ist nur in den USA registriert. Zwischen 2015 und 2016 haben wir zusammen in DE gelebt. Ich habe als angestellter gearbeitet, sie als Freiberufler.

    Meine Frau war in DE gemeldet und hatte eine offizielle Arbeitserlaubnis. Sie plant ihre Steuererklaerung separat abzugeben.

    Nun moechte ich meine Steuererklaerung fuer 2016. Was gebe ich hier an? Single oder verheiratet? Falls verheiratet, waehle ich Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?
    Ich habe mich auch beim Finanzamt direkt erkundigt, die haben einen solchen Fall noch nicht gehabt, empfahlen aber die Steuererklaerung als Single auszufuellen.

    Ich bin fuer jeden Rat dankar!
    Zuletzt geändert von mamuhl; 19.01.2017, 16:16.

    #2
    AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

    Wieso registriert Ihr die Ehe dann nicht in Deutschland ? Bis dahin wird das Finanzamt davon ausgehen (müssen), dass die "Ehe" zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen ist. Dann ist steuerlicher Single natürlich auch richtig.

    Falls steuerlich verheiratet, DANN habt Ihr ein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. In der Regel ist Zusammenveranlagung günstiger, aber nicht immer. Mit Elsterformular oder dem Elsteronlineportal könntest Du drei Steuererklärungen erstellen (1x Zusammenveranlagung und 2x Einzelveranlagung) und das Ergebnis vergleichen. Kommerzielle Programme machen das wohl meist automatisch.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

      Vielen dank fuer deine schnelle Antwort!

      Da wir nicht geplant haben in naechster Zeit zurueck nach Deutschland zu ziehen, halten wir die Registrierung in DE nicht fuer notwendig. Die Steuererklaerung waere der einzige Grund. Ausserdem kenne ich das Verfahren nicht, ich koennte mir vorstellen, dass es recht aufwendig ist.

      Die Ehe ist in DE wohl anerkannt, halt nur nicht beim Standesamt registriert.

      Fazit: Wenn die Ehe in Deutschland nicht registriert ist, reiche ich meine Steuererklaerung als Single ein.

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        #4
        AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

        Sie plant ihre Steuererklaerung separat abzugeben.
        Dann stellt sich die Frage nach der Möglichkeit der Zusammenveranlagung doch gar nicht!

        Im Übrigen sind das alles steuerrechtliche Fragen, die nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

          Mal meinen Senf dazu geben :-)

          Sofern ihr in Deutschland einen Wohnsitz anmelden würdet, so müsste die Heirat seitens der Wohnsitz-Gemeinde registriert werden. Ist meines Wissens aber auch kein großer Aufwand.

          Da ihr aber in D abgemeldet seid und in nächster zeit nicht wieder kommen wollt, ist eine Registrierung der Ehe hier nicht nötig.
          Für die noch abzugebenden Einkommensteuererklärungen in D, würde ich eine Kopie der US Heiratsurkunde beilegen. Nach meiner Erfahrung sollte dies für eine Zusammenveranlagung ausreichen.

          Sofern deine Frau aber sowieso eine Einzelveranlagung plant, erübrigen sich weitere Überlegungen, da für dich dann auch nur die Einzelveranlagung bleibt. Eine ZV gibt es nur, wenn beide Ehegatten dies in einer gemeinsamen Erklärung beantragen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

            Nach meiner Erfahrung sollte dies für eine Zusammenveranlagung ausreichen.
            Solche Spekulationen anzustellen, verwirrt m. E. nur! Die Steuerpflichtigen sind nach eigener Erklärung dauerhaft aus Deutschland weggezogen.
            Sie leben nicht in der EU und auch nicht im EWR, keiner hat hier in Deutschland mehr einen Wohnsitz.

            Erst nach dem Wegzug aus Deutschland und dem damit verbundenen Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht haben sie geheiratet.

            Das sind Themen für Steuerberater und nicht für ein Anwenderforum, dass sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung befasst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

              Ich habe mich, aus gutem Grund, seit Monaten nicht an diesem Forum beteiltigt.
              Der zitierte Beitrag ist leider ein plakativer Grund warum.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Solche Spekulationen anzustellen, verwirrt m. E. nur!
              Sprich: Das Gesagte entspricht nicht meiner Meinung, und sollte daher unterbleiben, unabhängig davon, ob derjenige, der diese Meinung äußert, bei einem FA arbeitet und mutmaßlich weiß, wovon er spricht. Ich könnte auch anbringen, dass selbst Administratoren, die darum bitten, angebliche Insidertipps nicht zu verbreiten, ignoriert werden.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das sind Themen für Steuerberater und nicht für ein Anwenderforum, dass sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung befasst.
              Sprich: Die Frage übersteigt meine fachliche Kompetenz, deswegen hat sie hier nichts zu suchen.

              Deswegen bin ich nicht mehr hier. Es ist etwas faul im Staate Dänemark.

              Kommentar


                #8
                AW: Im Ausland geheiratet (Ehe in DE nicht registriert)

                Vielen Dank fuer eure Beitraege. Das hat auf jeden fall geholfen. Ich habe mit dem Finanzamt gesprochen. Die haben empfohlen eine formlose Beschreibung der Situation beizulegen.

                Sorry, falls mein Thema hier etwas fehl am Platz war. Trotzdem danke fuer den Rat!

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