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Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

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    Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach Antworten. Während meiner Suche bin ich auf das Elster-Forum aufmerksam geworden und hoffe das hier vielleicht jemand die Antwort kennt.
    Ich mache gerade die Einkommenssteuererkläung 2016, jetzt ist es so das in diesem Jahr eine Stundung von Steuerschulden lief. Das heißt es wurde monatlich die Umsatzsteuer und der Stundungsbetrag (besteht aus Einkommenssteuer und Umsatzsteuer der Vorjahre (2013,2014,2015)) entrichtet. Die Umsatzsteuer gebe ich ja bei der Umsatzsteuererklärung an. Aber was ist mit den Stundungsbeträgen?
    Ich habe gelesen das ich sie bei der Steuererklärung mit angeben kann, aber WO?

    Wisst ihr vielleicht wo ich die Stundungsbeträge angeben kann?

    Viele Grüße,
    DieSuche

    #2
    AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

    Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
    Die Umsatzsteuer gebe ich ja bei der Umsatzsteuererklärung an. Aber was ist mit den Stundungsbeträgen?

    ...

    Wisst ihr vielleicht wo ich die Stundungsbeträge angeben kann?
    Angeben kann man so einiges! Was möchtest Du denn machen? Welche Software verwendest Du?

    Du unterscheidest zwischen Umsatzsteuer und Stundungsbeträgen. Das Finanzamt wird eher zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer unterscheiden, oder zwischen nicht gestundeten und gestundeten Beträgen.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

      Hallo,

      gestundet hört sich nach offenen Forderungen seitens des FA an.
      Warum willst du sie angeben?
      Zahlen wäre besser.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        bezahlte Steuerschulden eintragen?

        Naja, der Tipp mit dem 'Zahlen' der Steuerschuld mag ja irgendwie das NonPlusUltra sein.
        Wenn das immer so einfach wäre mit der Begleichung von Steuerschulden, dann bräuchte das Finanzamt beispielsweise keine Vollstreckungsabteilung.

        Aber zur Sache:
        Erklärt (durch Steuererklärung) wird prinzipiell erst mal 'nur' die Steuerschuld.

        Wie und ob diese dann gestundet oder abbezahlt oder nicht abbezahlt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Nämlich auf dem Blatt einer entsprechenden Buchführung, welche das Finanzamt sehr akribisch führt und auf die sich der Steuerschuldner in der Regel voll verlassen kann. Was nicht heißen soll, dass er sich diesbezüglich keinerlei Gedanken machen soll. Aber, wie gesagt, bei der Erstellung einer Erklärung sind diese Gedanken fehl am Platze.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

          Hallo,

          erstmal vielen Dank für eure Antworten. Und um weiter wilden Diskussionen über das bezahlen von Steuerschulden zu vermeiden, die Steuerschulden sind abbezahlt, darum geht es aber nicht...

          @L. E. Fant - Welche Software verwendest Du? - ich benutze Taxpool für die Buchhaltung. Und was ich machen möchte? - die Steuerschulden die bezahlt wurden sollen auch in der Steuerklärung auftauchen...ich habe sie in der Buchhaltung auf 2 Kategorien gelegt. Die Umsatzsteuer der letzten Jahre sind auf 1736 gebucht und die Einkommenssteuer habe ich auf 1810 gebucht. Wenn ich mir die Steuererklärung ansehen finde ich aber keine Zeile in die ich diese beiden Kategorien eintragen kann...

          @FIGUL - Warum willst du sie angeben? - weil ein großteil der Einnahmen für die Steuerschuld benutzt wurde, Beispiel: 50.000,- Betriebseinnahmen, 17.000,- Betriebsausgaben dann bleiben noch 33.000,- als Betriebsergebnis und davon sind ca. 21.000,- für die Rückzahlung der Steuerschuld benutz worden... konnte ich jetzt klar machen warum mir diese Angabe so wichtig ist?

          @Anja39 - die "Buchhaltung" die das Finanzamt macht ist für mich persönlich nur mit Vorsicht zu genießen, es gab schon einige Forderungen die unbegründet waren, wenn ich mich nicht etwas ausgekannt hätte, hätte ich manches mal Steuern bezahlt die in diesem Sinne nicht existent waren, sondern rein auf Schätzungen beruhten...

          Viele Grüße & ein entspannten Samstag an alle!
          DieSuche
          Zuletzt geändert von DieSuche; 21.01.2017, 14:48.

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

            Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
            ...hoffe das hier vielleicht jemand die Antwort kennt.
            Wenn die Frage ausführlich genug ist, dann könnte es um so besser mit den Antworten klappen.

            Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
            es wurde monatlich die Umsatzsteuer und der Stundungsbetrag (besteht aus Einkommenssteuer und Umsatzsteuer der Vorjahre (2013,2014,2015)) entrichtet.
            Also die Einkommensteuer und alle darauf entfallenden Nebenleistungen können nicht steuermindernd angegeben werden. Lediglich die Umsatzsteuer und die dazugehörigen Nebenleistungen - wenn es um einen Einnahme- Überschußrechner geht, nicht um einen Bilanzierer.

            Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
            Die Umsatzsteuer gebe ich ja bei der Umsatzsteuererklärung an.
            Nein. Nicht die Umsatzsteuer der Vorjahre.

            Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
            Aber was ist mit den Stundungsbeträgen?
            Wie ist das gemeint? Was sollen denn diese *Stundungsbeträge* sein?

            Zitat von DieSuche Beitrag anzeigen
            Ich habe gelesen das ich sie bei der Steuererklärung mit angeben kann, aber WO?

            Wißt ihr vielleicht wo ich die Stundungsbeträge angeben kann?
            Sehr wahrscheinlich nicht direkt in der Steuererklärung, sondern eher in der Gewinnermittlung. Aber man weiß ja außerdem noch nicht, was die Stundungsbeträge sind.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

              Hallo,

              @DieSuche,

              Wow!!!

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Einkommensteuer - bezahlte Steuerschulden eintragen?

                Hinter dem Konto 1810 stehen Privatsteuern, wie z. B. die Einkommensteuer, die steuerliche Relevanz ist 0, dieses Konto ist neutral!

                Auch das Konto 1736 -Verb. aus Betriebssteuern u. Abgaben- ist ein neutrales Konto!

                Am einfachsten wird es sein, du gehst zum Steuerberater, Fragen der steuerlichen Relevanz von Ausgaben und Verbindlichkeiten sind kein Thema dieses Forums.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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